Die meisten Unternehmen in Deutschland wählen die rechtliche Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Hier erfahren Sie, welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind.
Die GmbH ist eine juristische Person des Privatrechts und zählt zur Gruppe der Kapitalgesellschaften. GmbH ist die Abkürzung für Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Eine GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Sind mehrere Personen beteiligt, sollte der Gesellschaftsvertrag vor der notariellen Beurkundung durch einen Rechtsanwalt vorbereitet werden, der mit gesellschaftsrechtlichen Fragen vertraut ist.
Dieser muss im Vorfeld klären, welchen Namen die GmbH tragen und wo ihr Sitz sein soll, außerdem wie Dividenden und Verluste verteilt werden und wie Vorkaufsrechte beim Verkauf der Anteile durch einen Gesellschafter geregelt werden sollen.
Wie der Name schon vermuten lässt, ist die Haftung der Gesellschafter beschränkt, und zwar auf die Höhe der Kapitaleinlage bei der GmbH. Das von den Gesellschaftern insgesamt einzubringende Mindestkapital beträgt 25.000 Euro. Die Gesellschafter haften also nur bis zu dem Betrag, der im Gesellschaftsvertrag als Stammkapital festgelegt ist.
Hat die GmbH Dritten gegenüber Schulden, so haftet nur die GmbH, weder die Gesellschafter noch die Geschäftsführer persönlich. Reicht das Vermögen der GmbH zur Begleichung der Schulden nicht aus, so muss der Geschäftsführer der GmbH die Insolvenz der Gesellschaft in die Wege leiten.
Eine persönliche Haftung der Gesellschafter oder Geschäftsführer kommt in der Praxis aber häufig doch zustande, zum Beispiel durch einen Kredit. Denn bei der Vergabe von Krediten an eine Gesellschaft verlangen Banken oft eine persönliche Haftung der Gesellschafter oder Geschäftsführer. Dafür müssen Letztere etwa eine persönliche Bürgschaft abgeben, Garantien stellen oder andere Sicherheiten gewähren.
Eine Haftung der Geschäftsführer droht insbesondere im Falle einer Insolvenz, und zwar wenn diese zu spät angemeldet wurde oder wenn Steuerschulden oder Sozialabgaben nicht bezahlt wurden.
Eine GmbH muss eine ordnungsgemäße Buchhaltung führen und nach Ablauf des Geschäftsjahres eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen. Die Gesellschafter entscheiden im Rahmen einer Versammlung über den Jahresabschluss. Dabei ist die Publizitätspflicht einer Kapitalgesellschaft, auch Offenlegungspflicht, zu beachten.
Der in der Bilanz Gewinn unterliegt der Körperschaftssteuer in Höhe von 25 Prozent sowie der Gewerbesteuer, deren Hebesatz von der Gemeinde am Sitz der Gesellschaft festgelegt wird.
Die an die Gesellschafter Gewinne nennt man Dividenden. Sie werden mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent besteuert.
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