Die GmbH & Co. KG ist aufgrund gewisser Vorteile eine beliebte Unternehmensform. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Eigenschaften dieser Rechtsform.
Die GmbH & Co. KG ist eine Mischform aus den Rechtsformen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Kommanditgesellschaft (KG). Die GmbH & Co. KG gilt als Kommanditgesellschaft und ist damit eine Personengesellschaft.
Bei der Kommanditgesellschaft ist zwischen dem Komplementär und dem Kommanditist zu unterscheiden. Der Komplementär haftet persönlich und unbegrenzt. Der Kommanditist ist ein Gesellschafter, dessen Haftung auf die im Handelsregister eingetragene Summe begrenzt ist.
Bei der GmbH & Co. KG ist der Komplementär eine GmbH. Das ist der grundlegende Unterschied zur KG, bei der dieser Gesellschafter (der Komplementär) persönlich mit seinem Privatvermögen haftet. Diese GmbH haftet allerdings unbeschränkt mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
Für die Gründung einer GmbH & Co. KG ist kein Mindestkapital nötig, allerdings benötigt man für die Gründung der GmbH, die als Komplementär auftritt, ein Kapital von mindestens 25.000 Euro.
Für die Gründung einer GmbH & Co. KG braucht man mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter und einen Teilhaber. Zunächst muss die GmbH gegründet und im Handelsregister eingetragen werden.
Dann muss ein Gesellschaftsvertrag oder eine Satzung verfasst werden, in der die rechtlichen Grundlagen der GmbH & Co. KG festgelegt werden. Die GmbH & Co. KG muss dann auch im Handelsregister eingetragen werden.
Als Geschäftsführungsorgan der GmbH & Co. KG dient die GmbH. Die Geschäftsführer der GmbH handeln somit faktisch als Vertreter (Geschäftsführer) der Kommanditgesellschaft.
Die Vorteile einer GmbH & Co. KG betreffen vor allem die Haftung. Es ist durchaus interessant, dass die GmbH als Komplementär handelt und somit nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet. Dadurch werden Risiken der Haftung für alle Gesellschafter ausgeschlossen.
Im Unterschied zu einer Kapitalgesellschaft, zum Beispiel eine GmbH oder Aktiengesellschaft (AG), gilt bei der Kommanditgesellschaft eine geringere Steuerbelastung (geringere Zuflussbesteuerung bei der Gewinnausschüttung).
Die GmbH & Co. KG ist buchführungspflichtig und muss eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechung erstellen.
Zudem werden bei der GmbH & Co. KG folgende Steuern fällig: Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer (für den Komplementär), gegebenenfalls Grunderwerbsteuer, Lohnsteuer (wenn Mitarbeiter angestellt sind) und Einkommensteuer (für den Kommanditisten).
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