Die Begriffe Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer werden in Deutschland synonym verwendet. Generell muss auf einer Rechnung die Umsatzsteuer ausgewiesen sein. In bestimmten Fällen ist es dennoch möglich, eine Rechnung ohne Umsatzsteuer zu stellen.
Als Kleinunternehmer können Sie sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Dafür darf Ihr Jahresumsatz nicht höher als 50.000 Euro sein und Sie dürfen im vorangegangenen Geschäftsjahr nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz gemacht haben.
Wenn Sie eine Rechnung ohne Umsatzsteuer schreiben wollen, muss diese dennoch bestimmte Pflichtangaben enthalten, zum Beispiel den Zeitpunkt der Leistung. Für Kleinunternehmer muss ebenfalls ein Hinweis auf die Steuerbefreiung in der Rechnung enthalten sein, wie zum Beispiel folgende Formulierung: "Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer." Weitere Pflichtangaben finden Sie in diesem Artikel.
Die Rechnung muss nach § 147 AO zehn Jahre lang aufgehoben werden.
Wenn eine Privatperson häufig auf Internetplattformen Produkte verkauft, muss sie gegebenenfalls damit rechnen, dass Ihre Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig wird. Dies ist der Fall bei hohen Umsätzen. In diesem Fall wird die Umsatzsteuer fällig und die Privatperson muss auch ihre Gewinne als Einkommen versteuern.
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