Unternehmer und Kleinunternehmer schreiben häufig Rechnungen. Auch als Privatperson kann es in manchen Fällen vorkommen, dass Sie eine Rechnung stellen müssen. Hier finden Sie wichtige Regeln, die Sie beim Schreiben einer Rechnung beachten müssen.
Die Rechnungsstellung sollte von Anfang an sehr professionell durchgeführt werden. Insbesondere die Mehrwertsteuer sollte richtig ausgewiesen werden, um bei Steuerkontrollen Haftungsrisiken zu vermeiden.
Sie sollten sich ein entsprechendes Rechnungsformular erstellen, das sämtliche notwendigen Angaben enthält. Das Rechnungsformular muss die für die geschäftliche Post allgemein geforderten Angaben enthalten.
Zahlreiche Muster für eine Rechnung finden Sie online kostenlos. Wenn Sie oft Rechnungen schreiben, ist es sinvoll, sich ein entsprechendes Programm anzuschaffen, das Ihnen bei der Erstellung hilft.
Nach § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) muss eine Rechnung bestimmte Angaben enthalten: den vollständigen Namen und die Anschrift des Unternehmens sowie des Kunden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-IdNr.), das Datum und eine fortlaufende Rechnungsnummer (die nur einmal verwendet werden darf). Zudem müssen auch die Menge und Art der in Rechnung gestellten Gegenstände oder der Leistung eindeutig vermerkt sein.
Rechnungen müssen nicht unterschrieben werden. Sind Rechnungen nicht umsatzsteuerpflichtig (zum Beispiel bei Kleinunternehmern), muss auf der Rechnung ein entsprechender Hinweis auf diesen Umstand erfolgen. Der Rechnungsbetrag muss nach Nettobetrag und Höhe des Steuerbetrags aufgeschlüsselt sein, die Höhe des Steuersatzes muss angegeben werden. Wenn das Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit ist, muss dies ebenfalls angegeben werden. Wurde ein Rabatt oder Skonto mit dem Kunden vereinbart, muss dieser in der Rechnung aufgeführt werden.
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