Damit allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Geltungskraft besitzen, müssen sie Vertragsbestandteil werden. Beide Parteien müssen sich also darüber einig sein, dass diese Bestimmungen gelten sollen. Hier erfahren Sie Grundsätzliches zum Geltungsbereich von AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind. Beim Abschluss eines Vertrages stellt der Unternehmer seinem Vertragspartner diese Bedingungen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen vor allem dazu, den Verbraucher zu schützen und die Vertragsabwicklung einfacher zu machen. Damit diese gültig sind, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Der Unternehmer muss den Verbraucher zunächst darauf hinweisen (§ 305 Absatz 2 BGB), dass die AGB gelten sollen. Zudem muss er dafür sorgen, dass der Verbraucher ohne Probleme Einsicht in die Bestimmungen nehmen kann.
Weitere Erfordernisse hängen von der Art und Weise des Vertragsschlusses ab. Wenn ein Vertrag nicht schriftlich geschlossen wird, so müssen die AGB am Ort des Vertragsschlusses deutlich lesbar aushängen. Wird ein Vertrag hingegen schriftlich geschlossen, muss ausdrücklich auf die Bedingungen hingewiesen werden. Als Hinweis auf die AGB reicht zum Beispiel folgende Formulierung: "Es gelten die umseitig abgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen". Die einfache Einsehbarkeit der AGB muss in allen Fällen gegeben sein.
Sind beide Vertragsparteien Unternehmer, gelten andere Bestimmungen (§ 310 BGB). In dieser Konstellation gelten die AGB automatisch, da kein Verbraucherschutz stattfinden muss. Ist ein Vertragspartner nicht mit den Vertragsbedingungen einverstanden, muss er explizit widersprechen.
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