Die Zahlung von Steuern an das Finanzamt ist eine Pflicht in Deutschland. Hier erfahren Sie, welche Etappen Sie beim Erhebungsverfahren der Einkommensteuer beachten müssen.
Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung ergibt sich aus § 25 Einkommensteuergesetz (EStG). Man spricht auch von Pflicht- und Antragsveranlagung. Die Einkommensteuererklärung muss bis zum 31. Mai des folgenden Jahres abgegeben werden, zum Beispiel muss die Steuererklärung 2016 bis zum 31. Mai 2017 abgegeben werden. Nimmt der Steuerpflichtige die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch, verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember des folgenden Jahres. Bei Landwirten verschieben sich diese Abgabefristen auf den 30. September und den 28. Februar aufgrund des abweichenden Wirtschaftsjahres.
Die Steuererklärung kann auch online eingerecht werden (mit Hilfe der elektronischen Steuererklärung ELSTER).
Gibt ein Steuerpflichtiger die Steuererklärung nicht ab, schätzt das Finanzamt die fällige Steuer (§ 162 Abgabenordnung). Wird die Steuererklärung zu spät abgegeben, wird ein Versäumniszuschlag fällig (§ 152 AO). Die verspätete Abgabe oder die Nichtabgabe der Steuererklärung können als Steuerhinterziehung gelten, wodurch ein Steuerstrafverfahren ausgelöst werden kann.
Die Höhe der Einkommensteuer wird grundsätzlich von der Finanzbehörde durch einen Steuerbescheid festgesetzt (Festsetzungsverfahren). Steuerbescheide sind schriftlich zu erteilen, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Schriftliche Steuerbescheide müssen die festgesetzte Steuer nach Art und Betrag bezeichnen sowie angeben, wer die Steuer schuldet. Ihnen ist außerdem eine Information (Belehrung) darüber beizufügen, welcher Rechtsbehelf (Einspruch) zulässig ist und binnen welcher Frist und bei welcher Behörde er einzulegen ist.
Wenn die Steuerverwaltung von den Angaben des Steuerpflichtigen im Steuerbescheid abweicht, ist sie verpflichtet, diese Abweichungen zu begründen.
Falls der Steuerzahler diese Abweichung als nicht berechtigt ansieht, kann er innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe gegen den Steuerbescheid schriftlich beim Finanzamt Einspruch einlegen. Gibt das Finanzamt dem Einspruch nicht statt, kann beim zuständigen Finanzgericht Klage erhoben werden.
Bei diesem Einspruch sind die folgenden Angaben erforderlich: persönliche Daten, die Steuernummer, die Steuerbescheidnummer und die gewünschte Änderung.
Foto: © Tanat Loungtip - 123RF.com