Sobald Sie Ihren Steuerbescheid bekommen, sollten Sie diesen prüfen, denn Fehler seitens des Finanzamts können vorkommen. In manchen Fällen kann das Finanzamt einen Steuerbescheid rückwirkend ändern. Dazu müssen Sie einen Einspruch gegen den ganzen Bescheid einlegen oder einen Antrag auf teilweise Änderung stellen.
Die Einspruchsfrist nach Erhalt des Steuerbescheids beträgt einen Monat. Nach diesem Zeitraum wird der Steuerbescheid bestandskräftig. Spätere Änderungen können nur im Ausnahmefall vorgenommen werden, zum Beispiel bei offenbarer Unrichtigkeit oder neuen Tatsachen. Dies kann nur bis Ablauf der Festsetzungsfrist geschehen (Verjährung). Die Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem Sie Ihre Steuererklärung abgegeben haben.
Nach § 129 Abgabenordnung (AO) können offenbare Unrichtigkeiten innerhalb der Festsetzungsfrist berichtigt werden. Hierunter fallen Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die dem Finanzamt beim Erlass des Steuerbescheids unterlaufen sind. Eine falsche Rechtsanwendung fällt nicht unter den Begriff der offenbaren Unrichtigkeit.
Nach § 173 Abgabenordnung sind Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern, wenn nachträglich Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen (§ 173 Absatz 1 Nummer 1 AO).
Gleiches gilt, wenn diese Tatsachen oder Beweismittel zu einer niedrigeren Steuer führen. In diesem Fall darf jedoch kein grobes Verschulden (das heißt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) des Steuerpflichtigen an dem nachträglichen Bekanntwerden vorliegen (§ 173 Absatz 1 Nummer 2 AO).
Ausnahmsweise ist das Verschulden des Steuerpflichtigen unerheblich, wenn die Tatsachen oder Beweismittel, die zu einer niedrigeren Steuer führen, in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Tatsachen oder Beweismitteln stehen, die zu einer höheren Steuer führen.
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