Verträge, die über Telefon oder Internet abgeschlossen werden, gewinnen immer mehr an Bedeutung. Sie werden Fernabsatzverträge genannt. Hier erfahren Sie, wie der Fernabsatzvertrag definiert ist und wie der Verbraucherschutz bei diesen Verträgen geregelt ist.
Fernabsatzverträge betreffen die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen. Der Definition nach muss der Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, damit die Regeln des Fernabsatzvertrages gelten.
Gemäß § 312 b I BGB sind Fernkommunikationsmittel zum Beispiel das Telefon, E-Mail oder Briefe. Gesetzlich geregelt sind Fernabsatzverträge durch das Fernabsatzgesetz, das ins Bürgerliche Gesetzbuch integriert wurde.
Bei einem Fernabsatzvertrag wird der Verbraucher besonders geschützt. Der Unternehmer hat also besondere Pflichten, vor allem eine vorvertragliche Informationspflicht. Bei einem vom Unternehmer veranlassten Telefongespräch muss dieser zum Beispiel seine Identität und den Zweck des Kontakts zu Beginn des Gesprächs offenlegen (§ 312 c I Satz 2 BGB).
Vor Abschluss des Vertrags muss der Unternehmer dem Verbraucher folgende Informationen darlegen: Eigenschaft der Waren oder Dienstleistungen, Gesamtpreise inklusive aller Steuern, die Lieferkosten, die Zahlungs- und Lieferbedingungen und den Lieferzeitpunkt. Auch die Mindestlaufzeit und die Rechte des Verbrauchers bei Mängeln müssen beschrieben werden (Artikel 246a § 1 Absatz 1 Einführungsgesetz BGB) .
Gemäß § 355 BGB hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht bis zu einer Frist von 14 Tage nach Vertragsschluss. Durch den fristgerechten Widerruf ist der Verbraucher nicht mehr an seine Willenserklärung, die er bei Abschluss des Vertrages geäußert hat, gebunden. Das Widerrufsrecht gilt nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Unternehmer, wenn diese bei einem anderem Unternehmer etwas kaufen.
Um einen Vertrag zu widerrufen, ist keine Begründung nötig. Der Widerruf muss in Textform erfolgen und die Ware muss zurückgesendet werden. Eine rechtzeitige Absendung genügt zur Fristwahrung. Die Beweislast für die rechtzeitige Absendung liegt beim Verbraucher. Sie sollten daher auf jeden Fall eine Kopie Ihres Briefes oder Ihrer E-Mail aufbewahren.
Ausschlaggebend für den Beginn der Widerrufsfrist ist der Vertragsschluss, an dem der Verbraucher die Widerrufsbelehrung erhält, die in Textform vorliegen muss. Häufig befindet sich die Widerrufsbelehrung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie in vielen Fällen auf der Internetseite des Unternehmers finden (zum Teil zum Herunterladen im PDF-Format). Ein Muster für ein Widerrufsschreiben finden Sie in diesem CCM-Artikel.
Die Rücksendekosten sind bei einem Widerruf vom Verbraucher zu tragen, wenn der Unternehmer diesen bei Vertragsschluss von dieser Pflicht unterrichtet hat.
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