Ob Handyvertrag, Mietvertrag oder Mitgliedschaft im Fitnessstudio: Im Alltag schließt man vielerlei Verträge ab, die man auch wieder kündigen kann. Was das bedeutet und wie man dabei vorgeht, erfahren Sie hier.
Nach rechtlicher Definition ist die Kündigung eines Vertrages die einseitige Willenserklärung über die Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses mit Wirkung für die Zukunft. Beispiele für Dauerschuldverhältnisse, die auf einen fortlaufenden Austausch gerichtet sind, sind Arbeitsvertrag, Mietvertrag und Darlehensvertrag.
Das Recht auf Kündigung ergibt sich aus der Vertragsfreiheit. Um gleichzeitig das Prinzip, dass Verträge einzuhalten sind, und damit die Interessen des anderen Vertragspartners zu schützen, ist eine Kündigung an zahlreiche Bedingungen geknüpft, die im Vorfeld geregelt werden.
Dazu gehören vor allem die Form und die Frist der Kündigung. Beides kann durch den Vertrag selbst vorgegeben sein. Ansonsten gelten die gesetzlichen Vorgaben. Eine Kündigung bedarf also nicht der Zustimmung des anderen Vertragspartners.
Formal ist es zwar möglich, einen Vertrag mündlich zu kündigen, doch lässt sich eine mündliche Kündigung selten nachweisen. Deshalb sollte eine Kündigung immer schriftlich erfolgen und eine schriftliche Kündigungsbestätigung angefordert werden. Meist die Pflicht zur schriftlichen Kündigung Bestandteil des Vertrages.
Die Schriftform bedeutet, dass ein Kündigungsschreiben verfasst werden muss. Dieses muss zu seiner Wirksamkeit eigenhändig unterschrieben werden und kann in der Regel per Brief, Fax oder E-Mail übermittelt werden.
Das Kündigungsschreiben muss die folgenden Angaben enthalten: Ausstellungsdatum, Vertragsnummer, Kundennummer, deutliche Willenserklärung (zum Beispiel "hiermit kündige ich ...") mit deutlichem Bezug zum betreffenden Vertrag. Auch das Beendigungsdatum und die Einhaltung der geltende Kündigungsfrist sollten genannt werden. Ansonsten reicht die Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt".
Die meisten Verträge sehen vor, dass sie sich automatisch verlängern, falls nicht fristgerecht gekündigt wurde. Für die Wahrung der Frist gilt manchmal das Datum des Eingangs der Kündigung beim Vertragspartner, nicht das Absendedatum.
Eine Vorlage für ein Kündigungsschreiben, die Sie in Word kopieren und bearbeiten können, finden Sie zum Beispiel hier.
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