Wie lasse ich meine Lohnsteuermerkmale korrigieren?

In den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) sind wichtige Grundlagen für den Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern gespeichert, darunter die Steuerklasse und die Freibeträge. Hier erfahren Sie, wie Sie eine Änderung der ELStAM vornehmen können.

Was sind die Lohnsteuerabzugsmerkmale?

Die Lohnsteuerabzugsmerkmale umfassen vor allem Angaben zum Familienstand, die über die Steuerklasse und die Freibeträge entscheiden. Zu den Merkmalen gehören die Steuerklasse, die Anzahl der Kinder, die Freibeträge und die Kirchensteuerabzugsmerkmale. Für den Arbeitgeber stehen diese Daten seit 2013 als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) zum elektronischen Abruf zur Verfügung.

Der Arbeitnehmer kann seine Merkmale online einsehen. Für die Anmeldung beim Online-Portal ELSTER (elektronische Steuererklärung) wird die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) benötigt.

Wann muss man die ELStAM korrigieren oder ändern?

Möglicherweise haben sich in den angegebenen Daten Ihrer Lohnsteuerabzugsmerkmale Fehler eingeschlichen, zum Beispiel bei der Anzahl Ihrer Kinder oder bei der Steuerklasse. Dann können Sie zunächst eine Bescheinigung zur Überprüfung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale beantragen. Das Formular dazu können Sie sich unter diesem Link herunterladen.

Wenn Sie Änderungen Ihrer steuerlichen Voraussetzungen, wie einen Steuerklassenwechsel nach Eheschließung oder Scheidung, angeben und daraufhin Ihre ELStAM ändern wollen, stellen Sie direkt einen Antrag auf Korrektur der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale.

Änderungen der ELStAM können jeweils ab dem 1. Oktober für das folgende Kalenderjahr beantragt werden und bis zum 30. November für das laufende Kalenderjahr.

Korrekturantrag zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen

Um eine Korrektur oder Änderung Ihrer ELStAM zu beantragen, müssen Sie zunächst das entsprechende Formular aufrufen. Die Formulare finden Sie zum Beispiel übersichtlich beim Finanzamt Bayern, das auch für die Koordinierung der ELSTER-Webseite zuständig ist, etwas weiter unten auf der Seite unter dem Punkt Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).

Die Formulare sind dieselben wie auf der Seite der Bundesfinanzverwaltung unter Steuern > Lohnsteuer. Dort finden Sie unter anderem das Formular 25 - Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen 2018, das Sie direkt online ausfüllen können.

Drucken Sie das ausgefüllte Formular nur noch aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es an Ihr zuständiges Finanzamt. Für die Änderung fallen keine Gebühren an.

Foto: © Leszek Glasner - 123RF.com

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