Die Zeiten, in denen die Deutschen im Laufe ihres Lebens nur einen Arbeitgeber hatten, sind längst vorbei. Heutzutage ist es üblich, dass man mehr oder weniger regelmäßig die Arbeitsstelle wechselt. Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, sollten Sie sich ein Arbeitszeugnis von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber ausstellen lassen. Sollte der Arbeitgeber mit dem Arbeitszeugnis in Verzug geraten, können Sie ihn schriftlich daran erinnern.
Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, sollte der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis erheben. Dieser Anspruch entsteht mit dem Zeitpunkt der Kündigung bzw. mit dem Abschluss des Aufhebungsvertrages.
Die Ausstellungszeit liegt zwischen ein paar Tagen und maximal drei Wochen, je nachdem ob der Arbeitgeber ein einfaches Zeugnis ausstelt, das nur Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthält, oder ein qualifiziertes Zeugnis, das darüber hinaus noch Informationen zur Leistung und zum Verhalten des Arbeitnehmers beinhaltet. Nach dieser Frist händigt der ehemalige Arbeitgeber Ihnen üblicherweise das Arbeitszeugnis aus. Überschreitet der Arbeitgeber diese Frist, sollten Sie ihn schriftlich an die Ausstellung des Arbeitszeugnisses erinnern.
Um Ihren Arbeitgeber an das Ausstellen Ihres Arbeitszeugnisses zu erinnen, kopieren Sie einfach die folgende Vorlage und senden Sie ihm den Brief.
Vor- und Nachname des Arbeitnehmers
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Vor- und Nachname des ehemaligen Arbeitgebers
Name des ehemaligen Unternehmens
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
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Betreff: Erinnerung an das Arbeitszeugnis
Sehr geehrte/er Frau/Herr ______,
am __.__.20__ wurde der Aufhebungsvertrag unterschrieben und damit wurde mein Arbeitsverhältnis in Ihrem Unternehmen beendet. Als ich vor zwei Wochen in Ihrem Hause erschien, sicherten Sie mir zu, mir mein Arbeitszeugnis per Post zu senden. Leider habe ich bis dato kein Arbeitszeugnis erhalten. Ich bitte Sie daher, mir bis zum __.__.20__ ein schriftliches qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.
Bitte achten Sie dringend auf die Einhaltung der Frist, da ich sonst gezwungen bin, meine Forderung gerichtlich durchzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen,
_______ [handschriftliche Unterschrift]
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