Bei einer Geburt in einem deutschen Krankenhaus wird anschließend eine Geburtsurkunde ausgestellt, eine amtliche Bescheinigung über die Geburt des Kindes. Bei vielen Behördengängen im Ausland ist ein solches Dokument notwendig. Die deutsche Originalurkunde wird in vielen Fällen jedoch nicht akzeptiert.
Eine standardmäßige internationale Geburtsurkunde, die überall auf der Welt gültig ist, gibt es leider nicht. Deutsche Standesämter können aber Geburtsurkunden ausstellen, die in den Ländern anerkannt werden, die das Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern unterzeichnet haben. Derzeit sind das folgende Länder:
Belgien
Bosnien-Herzegowina
Bundesrepublik Deutschland
Bulgarien
Estland
Frankreich
Italien
Kap Verde
Kroatien
Litauen
Luxemburg
Mazedonien
Moldau
Montenegro
Niederlande
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweiz
Serbien
Slowenien
Spanien
Türkei
Eine Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Zuständigkeitsgebiet Sie geboren wurden. Die internationalen Geburtsurkunde ist in 16 Sprachen (offizielle Sprachen der Unterzeichnerstaaten und Englisch) verfasst und kann beim zuständigen Standesamt beantragt werden. Das genaue Vorgehen und die Kosten sind regional verschieden. Im Normalfall sollte ein Telefonanruf und ein Termin zur Abholung genügen. Die Ausstellung kostet meist rund 15 Euro.
Es gibt kostenpflichtige Dienste im Internet, die die Beantragung einer Geburtsurkunde übernehmen. Wenn Sie in Deutschland geboren sind, lohnt sich das jedoch meist nicht. Im Allgemeinen ist es einfacher und vor allem günstiger, sich selbst an das zuständige Standesamt zu wenden. Viele Standesämter größerer Städte, zum Beispiel München und Nürnberg, bieten mittlerweile selbst einen Service auf ihrer Homepage an, um eine Geburtsurkunde online zu beantragen.
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