Beim sogenannten Berliner Testament handelt es sich um ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder Lebenspartnern.
Das Berliner Testament sieht folgende Nachlassregelung vor: Die Ehe- bzw. Lebenspartner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder oder Dritte werden als Nach- oder Schlusserben eingesetzt, das heißt sie erben erst nach dem Tod des zweiten Ehegatten oder Partners (vgl. § 2269 BGB).
In diesem Zusammenhang gilt es zu beachten, dass durch das Berliner Testament der gesetzliche Pflichtteilsanspruch der Kinder bestehen bleibt.
Wenn die Kinder auf den Pflichtteil nicht verzichten, können sie ihren Pflichtteil von dem überlebenden Elternteil verlangen. Durch sogenannte Pflichtteilstrafklauseln im Testament kann allerdings ein Verzicht auf den Pflichtteil unterstützt werden.
In punkto Steuern birgt das Berliner Testament den Nachteil, dass die Freibeträge der Kinder nicht in voller Höhe genutzt werden können.
Bei im Ausland lebenden Partnern ist zu beachten, dass im August 2015 ein EU-Erbrecht eingeführt wurde. Danach gilt oft das Recht vor Ort und einige Länder, wie Frankreich und Italien, kennen keine gemeinschaftlichen Testamente, so dass ein Berliner Testament nichtig sein könnte.
So könnten Sie ein Berliner Testament bzw. ein gemeinschaftliches Testament formulieren:
Wir, _________ _________ [Vor- und Nachname des 1. Ehepartners], geb. am __.__.____ in _________ [Geburtsdatum und Geburtsort angeben] und _________ _________ [Vor- und Nachname des 2. Ehepartners], geb. am __.__.____ in _________ [Geburtsdatum und Geburtsort angeben], setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein.
Der Überlebende von uns wird unsere gemeinsamen Kinder zu den alleinigen Schlusserben einsetzen. Die Kinder sollen zu gleichen Teilen erben.
In _____ am __.__.20__, _________________
[Ort und Datum sowie lesbare Unterschrift des 1. Ehepartners]
Dies ist auch mein letzter Wille.
In _____ am __.__.20__, _________________
[Ort und Datum sowie lesbare Unterschrift des 2. Ehepartners]
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