Hier finden Sie einen zusammenfassenden Überblick über die verschiedenen Kündigungsfristen beziehungsweise die Fristen zur automatischen Verlängerung bei Nichtkündigung oder nicht wirksamer Kündigung für Verträge mit den wichtigsten Unternehmen, mit denen deutsche Bürger im Laufe ihres Lebens sehr wahrscheinlich einen Vertrag schließen und zu gegebener Zeit wieder beenden wollen. Beachten Sie, dass alleine die Konditionen gelten, die in Ihrem Vertrag mit dem jeweiligen Unternehmen festgelegt wurden. Die in diesem Artikel aufgeführten Kündigungsfristen liefern nur einen ersten Anhaltspunkt.
Die Mindestvertragslaufzeit bei der Telekom beträgt zwölf bzw. 24 Monate. Nach Ablauf der Frist wird der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate verlängert. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
Die Mindestvertragslaufzeit bei Alice beträgt zwölf Monate. Anschließend verlängert sich der Vertrag automatisch um einen oder zwölf Monate, je nach gewähltem Tarif. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel vier Wochen.
Die Mindestvertragslaufzeit bei Vodafone beträgt normalerweise 24 Monate. Kündigen Sie nicht rechtzeitig bis drei Monate vor Vertragsablauf, verlängert sich der Vertrag um zwölf Monate.
Die Mindestvertragslaufzeit bei Kabel Deutschland beträgt 24 Monate. Anschließend wird der Vertrag automatisch um zwölf Monate verlängert. Die Kündigungsfrist können Sie im Kundenportal von Kabel Deutschland einsehen.
Wie Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag geregelt sind, erfahren Sie in unserem entsprechenden Artikel.
Die Fristen sind je nach Vertragspaket unterschiedlich. Im Paket Yello Strom Classic ist die Kündigung zwar jederzeit möglich, doch muss die einmonatige Kündigungsfrist eingehalten werden. Gleiches gilt für den Yello Sparzähler Online. Die Mindestvertragslaufzeit bei Yello Gas beträgt zwölf Monate. Die Kündigungsfrist beläuft sich auf sechs Wochen.
Der EprimoStrom-Tarif hat eine Vertragslaufzeit von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist von einem Monat. Gleiches gilt für den Tarif EprimoStrom Smart. Nach Ablauf der Frist verlängert sich der Vertag in beiden Tarifen um zwölf Monate. Der Tarif EprimoStrom FixFlex hingegen hat keine Vertragslaufzeit und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Die Mindestvertragslaufzeit bei McFit beträgt zwölf Monate. Wenn der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um sechs Monate. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen.
Verträge bei Kieser Training haben eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf oder 24 Monaten. Anschließend verlängern sie sich um sechs Monate, es sei denn, sie werden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen beendet.
Je nach Tarif beträgt die Mindestvertragslaufzeit einen Monat, zwölf Monate oder 24 Monate. Im ersten Fall kann der Vertrag monatlich mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. In den letzten beiden Fällen beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um zwölf Monate.
Die Mindestvertragslaufzeit bei Fitness First beträgt zwölf oder 24 Monate. Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag um zwölf Monate.
Die Mindestvertragslaufzeit bei Clever Fit beläuft sich auf zwölf Monate. Sie können den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Ohne Kündigung verlängert er sich um sechs Monate.
Einen Fernsehanschluss gibt es bei der Telekom im Rahmen der MagentaZuhause-Pakete. Je nach Tarif verfügen Sie über das Paket StartTV, EntertainTV, EntertainTV Plus oder Entertain Comfort Sat. Allen Tarifen gemeinsam ist eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Sie können diese mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um zwölf Monate.
Die Mindestlaufzeit bei Unitymedia ist individuell im Vertrag festgelegt. In der Regel beträgt sie zwölf oder 24 Monate. Alle TV-Pakete haben eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag um weitere zwölf Monate.
Im Vertragsrecht beträgt die maximale Kündigungsfrist bei Dauerschuldverhältnissen laut § 309 Nr. 9 BGB drei Monate. Darunter fallen zum Beispiel Verträge mit Fitnessstudios oder Internetanbietern. Wenn Sie also Ihren Vertrag drei Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen, sind Sie auf der sicheren Seite.
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