Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ist eine der ältesten Gewerkschaften Deutschlands. Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft in der NGG beenden möchten, weil Sie beispielsweise nicht mehr den Mitgliedsbeitrag bezahlen möchten, erfahren Sie hier, wie Sie dabei vorgehen können.
Die Beendigung der Mitgliedschaft ist in § 9 der Satzung der NGG geregelt. Dort heißt es in Satz 2:
"Eine Kündigung muss jeweils spätestens sechs Wochen vor Quartalsschluss vom Einzelmitglied gegenüber dem zuständigen Regionsbüro erklärt werden. Sie ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt."
Die Kündigungsfrist beträgt also sechs Wochen zum Quartalsende. Außerdem gibt es keine zentrale Adresse, an die die Kündigung geschickt werden kann. Vielmehr muss jedes Mitglied seine Kündigung an das jeweilige Regionalbüro senden. Die Adressen der Regionalbüros sind auf der Webseite der NGG zu finden.
Dort können Sie auch Ihre Mitgliedsnummer erfragen, falls Sie sie vergessen haben.
Postanschrift:
NGG-Hauptverwaltung
Hausbachstraße 76
22765 Hamburg
Telefon: 040-380130
Fax: 040-3892637
E-Mail: hauptverwaltung@ngg.net
Im Folgenden bieten wir Ihnen eine Vorlage an, um Ihre NGG-Mitgliedschaft zu kündigen.
Vor- und Nachname des Mitglieds
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Mitgliedsnummer
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Regionsbüro
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Betreff: Kündigung meiner Mitgliedschaft in der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit der Mitgliedsnummer _____ fristgerecht zum __.__.20__ .
Bitte schicken Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung an die oben angegebene Adresse. Meinen NGG-Mitgliedsausweis füge ich bei.
Mit freundlichen Grüßen,
_______ [handschriftliche Unterschrift]
Foto: © Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten.