Seit dem 19. Januar 2013 gibt es eine neue Regelung zum Führerschein in Deutschland. Sowohl der Führerschein der Klasse B als auch der Lkw-Führerschein müssen verlängert werden.
Gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz beziehungsweise der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, müssen EU-Berufskraftfahrer, die Fahrten gewerblicher Art durchführen wollen, regelmäßig alle fünf Jahre ihren Führerschein verlängern.
Für Führerscheine der Klasse C1 und C1E gilt dies erst, wenn der Fahrer über 50 Jahre alt ist.
Zur Verlängerung des Lkw-Führerscheins müssen Kraftfahrer eventuell Fortbildungsmaßnahmen erfüllen und sich einer ärztlichen Untersuchung (Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit) unterziehen.
Haben Sie vergessen, Ihren Lkw-Führerschein zu verlängern, und fahren Sie ohne ihre gültige Fahrerlaubnis mit einem Lkw, liegt der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Im Rahmen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) wird dieser entweder mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.
Wenn Sie eine Zeit lang nicht mehr mit dem Lkw fahren, können Sie Ihren abgelaufenen Führerschein auch später verlängern. Nach langer Fahrabstinenz kann es aber sein, dass Sie erneut eine Fahrschule besuchen müssen.
Sie benötigen folgende Unterlagen, um Ihren Führerschein zu verlängern: ein biometrisches Passbild, den aktuellen Führerschein, ein augenärztliches Gutachten und ein ärztliches Gutachten.
Seit Januar 2013 muss ein Pkw-Führerschein nach 15 Jahren umgetauscht werden. Für Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gilt der 19. Januar 2033 als Stichtag für den Umtausch.
Für den Umtausch brauchen Sie ein aktuelles Passbild, Ihren Personalausweis und Ihren alten Führerschein. Sie müssen den Umtausch persönlich durchführen.
Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben, finden Sie hier wichtige Informationen.
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