2013 wurde in Deutschland ein Rundfunkgebührensystem eingeführt. Die Kündigung wegen Todesfall hat sich damit auch geändert.
Die Rundfunkgebühr heißt seit 2013 Rundfunkbeitrag und die GEZ heißt seitdem offiziell Beitragsservice, wird aber von den Bürgern immer noch GEZ genannt. Während vor 2013 der Beitrag pro Radio- und Fernsehgerät gezahlt wurde, gilt er nun pro Haushalt.
Der Pflichtbeitrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk von ARD, ZDF und Deutschlandradio erlischt deshalb nicht durch den Tod eines Beitragszahlers, sondern nur dann, wenn der Verstorbene allein gelebt hat und sein Haushalt aufgelöst wird.
Die Kündigung des Rundfunkbeitrags erfolgt demnach durch die Abmeldung der Wohnung. Gründe dafür können nebem einem Todesfall auch ein Umzug ins Ausland sowie der Zusammenzug mit einem anderen Beitragszahler sein.
Vor- und Nachname des Antragstellers
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
.
Betreff: Abmeldung einer Wohnung - Kündigung des Rundfunkbeitrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich den Rundfunkbeitrag meines verstorbenen Vaters, Herrn ________ ________ [Vor- und Nachname angeben] kündigen. Die vollständige Aufgabe seiner Wohnung in ________ [Straße und Hausnummer angeben], in ________ [PLZ und Ort angeben] erfolgt zum __.__.20__
Eine Kopie der Sterbeurkunde erhalten Sie mit diesem Schreiben.
Bitte senden Sie mir die Abmeldebestätigung an meine im Briefkopf genannte Adresse.
Mit freundlichen Grüßen,
____ [handschriftliche Unterschrift]
Die Kündigung wegen Auflösung des Haushalts im Todesfall des Verstorbenen ist auch per Online-Abmeldeformular möglich.
Foto: © Beitragsservice.