Vorlage für eine Vereinbarung über Ratenzahlung

Kaufverträge mit einer Vereinbarung über Ratenzahlung findet man zum Beispiel häufig beim Kauf eines neuen Autos. Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen rund um Teilzahlungsgeschäfte sowie einen Mustervertrag.

Was versteht man unter Ratenzahlung?

Unter Ratenzahlung, Ratenkauf oder Teilzahlung versteht man eine Vereinbarung zwischen zwei Vertragspartnern, zum Beispiel Käufer und Verkäufer (egal ob professionell oder privat), die vorsieht, dass die Schuld in Raten oder innerhalb eines festgelegten Zeitraums getilgt wird.

Gesetzliche Grundlage der Ratenzahlung

Grundsätzlich herrscht bei Kauf- und Dienstleistungsverträgen Vertragsfreiheit, die Bedingungen eines Teilzahlungsgeschäfts können also vertraglich frei vereinbart werden. Darüber hinaus regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) solche Verträge.

Das BGB sieht vor, dass vertraglich vereinbarte Leistungen (Lieferung der Ware, Erbringung der Dienstleistung usw., aber auch die Zahlung des Kaufpreises) unmittelbar nach Abschluss des Vertrages erbracht werden. Wird eine spätere Zahlung oder eine Ratenzahlung vereinbart, handelt es sich rechtlich um eine Finanzierungshilfe und somit um ein Verbraucherdarlehen.

Wichtigste Voraussetzungen für die Anwendung des Verbraucherkreditrechts sind zum einen, dass der Zahlungsaufschub entgeltlich ist (wenn der Ratenkauf zum Beispiel teurer ist als die unmittelbare Bezahlung oder wenn Zinsen anfallen) und zum anderen, dass der Vertrag schriftlich verfasst ist (Ausnahme sind Fernabsatzgeschäfte).

Die sicherste Variante für Verkäufer sind Ratenzahlungsvereinbarungen mit Eigentumsvorbehalt: Solange nicht alle Raten bezahlt sind, geht zwar das Besitzrecht an der verkauften Sache, nicht aber das Eigentumsrecht auf den Käufer über.

Muster für eine Vereinbarung über Ratenzahlung

Wenn Sie einen Kaufvertrag mit Ratenzahlung abschließen möchten, können Sie die folgenden Musterklauseln in Ihren Vertrag aufnehmen.


Musterklauseln Ratenzahlungsvertrag


Bei Lieferung des/der ________ [im Kaufvertrag genutzte Bezeichnung des zu verkaufenden Gegenstands] begleicht der Käufer eine Teilzahlung von ___ Euro. Der restliche Kaufpreis ( ___ Euro) wird in __ [Anzahl der Raten] Monatsraten zu je ___ Euro fällig.

Der restliche Kaufpreis wird jeweils mit __ Prozent pro Jahr verzinst. Bei Zahlung der letzten Rate werden auch die Zinsen fällig.

Die Raten werden jeweils zum dritten Werktag des Folgemonats der vorherigen Teil- oder Ratenzahlung fällig.

Bis der gesamte Kaufpreis sowie die vereinbarten Zinsen bezahlt sind, geht der/die/das ________ [verkaufter Gegenstand] nicht in das Eigentum des Käufers über. Werden im Falle einer Vertragsauflösung wegen Zahlungsverzugs Schäden festgestellt, werden eventuell Schadenersatzzahlungen fällig. Auch darf der/die/das ________ [verkaufter Gegenstand] nicht weiterverkauft werden.

Im Falle eines Zahlungsverzugs von zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen oder wenn der Zahlungsrückstand mehr als ___ Euro beträgt, ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufvertrag aufzulösen.

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