Bei vielen Verträgen sind Mindestlaufzeiten die Regel. Unter bestimmten Umständen können Sie jedoch Ihren Vertrag durch eine außerordentliche Kündigung vorzeitig beenden. Hier finden Sie einen Überblick über diese Art der Kündigung.
Gemäß § 314 BGB kann jeder Vertragspartner das Dauerschuldverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn dem kündigenden Partner die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Vertragsende oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Ein Ausschluss des Sonderkündigungsrechts bei Preiserhöhungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. Juli 2015 nicht möglich.
Eine außerordentliche Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit ist nur dann möglich, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen. Das ist der Fall, wenn der Anbieter seine Leistung nicht erbringt oder nicht in dem Umfang erbringen kann wie versprochen (zum Beispiel bei einer Internetverbindung). Eine außerordentliche Kündigung bei Telefonanbietern, Verkehrsbetrieben oder bei einem anderen Dienstleistungsvertrag ist möglich, wenn der Kunde umzieht und die Leistung am neuen Wohnort nicht gleichermaßen angeboten wird. Die rechtliche Lage bei Umzug im Fall von Fitnessstudios, finden Sie in diesem CCM-Artikel.
Der Kunde kann auch fristlos kündigen, wenn die vereinbarte Leistung nicht erbracht wird. Das kann bei Telefonverträgen der Fall sein, wenn mehr Ausfälle des Netzes stattfinden als in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart ist.
Wenn ein Kunde die Leistung aufgrund einer Krankheit dauerhaft nicht mehr in Anspruch nehmen kann, kann er ebenfalls vorzeitig kündigen. Dies gilt oft für den Vertrag mit einem Fitnessstudio. Hierbei sollten Sie unbedingt die allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen. Ein ärztliches Attest ist in diesem Falle nötig.
Eine Versicherung oder einen Sparvertrag vor Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen, ist nur möglich, wenn der Versicherer die Vertragsbedingungen ändert oder wenn er vertraglich zugesicherte Leistungen nicht einhält oder reduziert. Eine Änderung der Vertragsbedingungen kann zum Beispiel eine Erhöhung der Beiträge sein, ohne dass sich der Leistungsumfang verbessert.
Bei der außerordentlichen Kündigung von Versicherungen ist ein Frist von vier Wochen einzuhalten.
Vor- und Nachname des Kunden
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer
Name des Vertragspartners
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
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Betreff: Kündigung des Vertrags mit der Vertragsnummer _____ aus wichtigem Grund
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den Vertrag mit der Vertragsnummer ______ aus wichtigem Grund zum __.__.20__ , da ich die vereinbarte Leistung nach meinem Umzug nicht mehr in Anspruch nehmen kann.
Mit freundlichen Grüßen,
_______ [handschriftliche Unterschrift]
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