Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie sich über die genaue Höhe der Kaltmiete und Warmmiete informieren. Hier finden Sie eine Definition dieser beiden Begriffe.
Die Kaltmiete entspricht dem Preis, den der Mieter für die Nutzung der Wohnfläche zahlen muss. Diese Miete hängt von der Größe der Wohnung und dem ortsüblichen Mietpreisspiegel ab. Die Kaltmiete enthält keine Zusatzkosten, darunter zum Beispiel die Heizkosten.
Die Nebenkosten fallen zusätzlich zur Miete an. Zu den Nebenkosten gehören zum Beispiel das genutzte Wasser und die Heizkosten. Auch Gebühren für die Müllabfuhr werden für den Mieter fällig.
Weitere Kosten können zusätzlich anfallen, zum Beispiel für den Hausmeister oder für die Schornsteinreinigung.
Die monatlich gezahlten Nebenkosten stellen eine Abschlagszahlung dar. Bei der Jahresabrechnung wird dann genau berechnet, wie viel Wasser und Heizung genau verbraucht worden ist. Es können also Nachzahlungen auf den Mieter zukommen, wenn mehr verbraucht wurde, als durch die Abschlagszahlung bezahlt wurde.
Die Warmmiete entspricht der Summe aus Kaltmiete und Nebenkosten. Die Heizkosten und die Kosten für Wasser sind also in der Warmmiete enthalten.
Allerdings stellt sich für den Mieter die Frage, was für Kosten noch dazukommen. Hierbei müssen zum Beispiel Kosten für Strom, Internet und den Kabelanschluss berücksichtigt werden.
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