Wenn ein Ehepaar eine Wohnung mietet, stehen normalerweise beide Partner als Mieter im Mietvertrag. Nach einer Scheidung kann mit Einverständnis des Vemieters einer von ihnen als alleiniger Mieter in der Wohnung bleiben.
Klassischerweise besteht für eine Ehewohnung ein gemeinsamer Mietvertrag, in dem beide Ehepartner gleichberechtigt als Mieter erscheinen. Zieht einer der Ehepartner nach einer Trennung oder Scheidung aus, sind immer noch beide an ihre Verpflichtungen aus dem Mietvertrag gebunden.
Vorausgesetzt die beiden Ehepartner können sich darauf einigen, wer künftig alleine in der Wohnung bleibt und die Miete zahlen muss, kann auch eine Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen werden, nach der einer der Ehepartner aus dem Mietvertrag entlassen wird und der andere als alleiniger Mieter das Mietverhältnis zu den alten Konditionen weiterführt. Dafür ist keine Kündigung des Mietvertrags nötig ist, man muss ihn nicht einmal ändern. Es wird nur eine Ergänzungsvereinbarung zum Mietvertrag aufgesetzt und unterschrieben.
Dies ist auch möglich bei einer Lebensgemeinschaft, also wenn die beiden Partner nicht verheiratet waren. Allerdings ist der Vermieter nicht verpflichtet, so einer Vereinbarung zuzustimmen. Er kann sich weigern, einen der beiden Mieter aus dem Mietvertrag zu entlassen.
Besteht kein gemeinsamer Mietvertrag, hat nur der Hauptmieter grundsätzlich das Recht, in der Wohnung zu bleiben, der andere muss ausziehen.
In einer Ehe kann allerdings ein Familienrichter auf Antrag entscheiden, wer die Ehewohnung bekommt, unabhangig davon, wer von beiden sie ursprünglich alleine angemietet hat. De Richter wird sie dem Ehepartner zuweisen, der sie nötiger braucht, auch wenn dieser bisher nicht im Mietvertrag stand. Die gerichtliche Entscheidung ist dann auch für den Vermieter bindend.
Nutzen Sie unsere Vorlage, um den Vermieter um eine Ergänzungsvereinbarung zu Ihrem Mietvertrag zu bitten.
Vor- und Nachnamen der Mieter
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer
Vor- und Nachname des Vermieters
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
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Betreff: Ergänzungsvereinbarung zu unserem Mietvertrag
Sehr geehrte/r Frau/Herr _______ ,
wir, die Eheleute _____ und _____ [Vor und Nachnamen beider Ehegatten], haben bisher die gemeinsam angemietete Ehewohnung unter der Anschrift _______ genutzt und leben ab __.__20__ voneinander getrennt.
Der Ehefrau wurde das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder übertragen. Der Ehemann zieht daher aus der Ehewohnung aus und möchte infolgedessen auch aus dem Mietvertrag ausscheiden. Durch die Wohnungsüberlassung an die Ehefrau wird diese zur Alleinnutzerin und möchte somit auch im Mietvertrag alleinige Mieterin werden.
Wir sind uns darüber einig, dass der Ausziehende auf die Nutzungsrechte an der Ehewohnung verzichtet und die Alleinnutzerin nimmt diese Verzichterklärung an. Wir sind uns ebenfalls darüber einig, dass das Mietverhältnis alleine mit _____ [Vor und Nachname der in der Wohnung beibenden Ehefrau] fortgesetzt wird.
Uns ist bekannt, dass diese Vereinbarung zunächst nur in unserem Innenverhältnis zueinander wirksam ist, und Sie als Vermieter/in in keinster Weise daran gebunden sind.
Wir möchten Sie aber bitten, einer entsprechenden Ergänzungsvereinbarung zu unserem Mietvertrag zuzustimmen und diese umzusetzen, sobald unsere Scheidung rechtskräftig ist.
Mit freundlichen Grüßen,
_______ [handschriftliche Unterschrift des Ausziehenden]
_______ [handschriftliche Unterschrift des Alleinnutzers]
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