Wer in Deutschland lebt, muss bei den Behörden angeben, wo er seinen Wohnsitz hat. Hier erfahren Sie, wo und wie man sich anmeldet, ummeldet oder abmeldet, wenn Sie umziehen.
Die Meldepflicht in Deutschland ist im Bundesmeldegesetz (BMG) geregelt. Im § 17 BMG heißt es zur Frist für die Meldung des Wohnsitzes:
"Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden."
Dieselbe Frist von zwei Wochen gilt für eine Abmeldung, nachdem man aus einer Wohnung ausgezogen ist, aber keine neue Wohnung in Deutschland bezogen hat. Ohne neuen Wohnsitz in Deutschland zieht man entweder ins Ausland oder man gibt einen Zweitwohnsitz auf. Eine Abmeldung ist daher auch schon vor dem Auszug möglich, und zwar frühestens eine Woche davor.
Die An- oder Abmeldung von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren muss von den Personen durchgeführt werden, in deren Wohnung sie einziehen oder ausziehen.
Die zuständige Behörde für die Anmeldung ist das Einwohnermeldeamt der Gemeinde oder der Stadt, wo die neue Wohnung liegt. Bei der Abmeldung ist es das Einwohnermeldeamt der Gemeinde oder der Stadt, wo der Wohnsitz aufgegeben wird.
Bei Umzug innerhalb einer Gemeinde oder Stadt erfolgt eine Ummeldung. Dabei handelt es sich im Prinzip um eine Anmeldung unter einer neuen Adresse, aber beim selben Einwohnermeldeamt, bei dem Sie bisher schon gemeldet sind.
Zunächst muss ein amtliches Formular ausgefüllt werden (Meldeschein oder Meldeformular). In manchen Gemeinden oder Städten kann man sich das Meldeformular vorab im Internet herunterladen, zum Beispiel in Berlin.
Erforderliche Unterlagen für eine Anmeldung oder Abmeldung sind Ihr Personalausweis und Ihr Reisepass (falls vorhanden), das ausgefüllte Meldeformular und die Wohnungsgeberbestätigung. Falls Sie weitere Familienangehörige an-, um- oder abmelden, benötigen Sie auch deren Ausweise und im Falle von Kindern, die keine Kinderreisepässe besitzen, deren Geburtsurkunden.
Der neue Wohnsitz wird sofort auf dem Personalausweis vermerkt. Zum Nachweis Ihres Wohnsitzes bei anderen Behörden erhalten Sie eine Meldebescheinigung. Die Anmeldung und Abmeldung ist kostenlos.
Auch ein Zweitwohnsitz in Deutschland muss innerhalb der Zwei-Wochen-Frist angemeldet werden. Welcher Wohnsitz bei einer doppelten Haushaltsführung als Hauptwohnsitz und als Zweitwohnsitz angesehen wird, richtet sich nach dem sogenannten Lebensmittelpunkt. Die tatsächliche Aufenthaltsdauer ist dabei nicht immer maßgeblich.
Auf dem Meldeformular gibt es die Option anzukreuzen, ob es sich um eine Hauptwohnung oder eine Nebenwohnung handelt. Wenn Sie Ihren Nebenwohnsitz nicht oder zu spät anmelden, droht - ebenso wie beim Hauptwohnsitz - ein Bußgeld von maximal 1000 Euro. Wenn Sie Ihren Nebenwohnsitz wieder aufgeben und nicht abmelden, weil Sie es zum Beispiel einfach vergessen, fällt in der Regel kein Bußgeld an, aber Sie müssen ggf. unnötig lange Steuern zahlen in Gemeinden und Städten, die eine Zweitwohnsitzsteuer erheben.
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