Wenn Ihre Reise nicht Ihren Erwartungen entspricht, können Sie im Hotel oder beim Reiseveranstalter Beschwerde einlegen und erhalten ihr Geld dann eventuell zum Teil zurück. Hier erfahren Sie, wie Sie bei einer Reisereklamation vorgehen müssen.
Damit die Rechte aus einem Reisevertrag gelten, muss ein Gesamtvertrag vorliegen (zum Beispiel Flug und Hotelzimmer). Der Reisevertrag gilt nicht für Individualreisen.
Tritt bei der Reise ein Mangel auf, sollte der Verbraucher schnell handeln. Zunächst sollte er den Reisemangel (zum Beispiel Lärm oder ein überbuchtes Hotel) dem Reiseveranstalter melden, damit dieser Abhilfe schaffen kann (§ 651 c BGB). Der Mangel sollte zusätzlich auch vor Ort angezeigt werden. Kann der Reiseveranstalter den Mangel nicht beseitigen, kann der Kunde eine Reisepreisminderung fordern.
Werden die Mängel während des Urlaubs nicht behoben, kann der Reisende innerhalb der Frist von einem Monat einen Teil des Reisepreises zurückverlangen. Dafür sollten Sie dem Reiseveranstalter einen Beschwerdebrief mit Ihrer Reklamation schicken, der die Mängel der Reise genau darstellt.
Die sogenannte Frankfurter Tabelle gibt einen Anhaltspunkt, wie viel Geld Sie bei bestimmten Mängeln vom Reiseveranstalter zurückverlangen können. Sie sollten auf jeden Fall versuchen, sich mit dem Reiseveranstalter außergerichtlich zu einigen. Nur wenn die außergerichtliche Einigung erfolglos ist, sollten Sie die Rückerstattung der Kosten einklagen.
So können Sie zum Beispiel bei einer Beeinträchtigung durch Baulärm eine Preisminderung von bis zu 25 Prozent bei Lärm tagsüber und bis zu 40 Prozent bei Lärm in der Nacht verlangen. Liegen Hotelmängel vor, wie der Ausfall von Versorgungseinrichtungen (Strom, Gas, Bad), können Sie unter Umständen bis zu 20 Prozent der Kosten zurückerstattet bekommen.
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