Reisevollmacht bei minderjährigen Personen

Ab einem gewissen Alter möchten Jugendliche oftmals mit ihren Freunden in Urlaub fahren und nicht mehr mit der Familie. Wenn sie dabei noch minderjährig sind und die Reise ins Ausland geht, benötigen sie allerdings eine Reisevollmacht. Wer diese Vollmacht ausstellt und was sie enthalten muss, erfahren Sie in diesem Artikel.

Wer stellt die Reisevollmacht aus?

Wollen Minderjährige ohne Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten, das heißt in der Regel die Eltern oder deren gesetzlichen Vertreter, ins Ausland verreisen, müssen sie häufig eine Reisevollmacht an den Grenzen beziehungsweise Flughäfen vorlegen. Diese Vollmacht ist nicht nur für die Ausreise, sondern auch für den Aufenthalt im Ausland notwendig. Auch für Reisen innerhalb Deutschlands sollte eine Reisevollmacht vorliegen.

Sprache der Reisevollmacht

Ist das Reiseziel deutschsprachig, genügt es, die Reisevollmacht auf Deutsch zu verfassen. Andernfalls empfiehlt sich eine Reisevollmacht in englischer Sprache. Viele Länder bieten eine vorgefertigte Reisevollmacht als Download an, die lediglich von den Erziehungsberechtigten ausgefüllt werden muss. Die Reisevollmacht sollte außerdem im Bezirksrathaus beglaubigt werden, um bürokratischen Problemen vorzubeugen.

Inhalt der Reisevollmacht

Die Reisevollmacht sollte den Vor- und Nachnamen der Reisenden, das Geburtsdatum und den Geburtsort enthalten. Außerdem sind das Ausstellungsdatum, der Ausstellungsort und die Nummer des Reisepasses beziehungsweise Personalausweises aufzuführen. Halten Sie in der Reisevollmacht darüber hinaus das Reiseziel und die Wirkungsdauer der Vollmacht fest.

Ebenfalls sollten in der Reisevollmacht die vollständigen persönlichen Daten der Erziehungsberechtigten niedergelegt sein.

Beigefügte Unterlagen

Beim gemeinsamen Sorgerecht sollten beide Elternteile die Reisevollmacht unterschreiben, nicht nur einer, und sie sollten Kopien ihrer Personalausweise beziehungsweise Reisepässe beifügen.

Für Reisen in EU-Länder wie Spanien benötigen deutsche Kinder lediglich einen Personalausweis. Auch für die Einreise in die Türkei ist ein Personalausweis ausreichend. Für die Einreise in die USA hingegen ist ein Reisepass nötig. Das Auswärtige Amt informiert über die genauen Einreisebestimmungen für jedes Land.

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