Widerspruch gegen Ablehnung der Kostenübernahme einer Brustverkleinerung für Transsexuelle

Für transsexuelle Menschen ist die äußere optische Angleichung an das Geschlecht, als das sie sich fühlen, sehr wichtig. So will sich ein Transmann in der Regel die weibliche Brust verkleinern bzw. abnehmen lassen. Wenn die Krankenkasse nicht zahlt, können Sie mit unserem Musterschreiben Widerspruch einlegen.

Kostenübernahme bei Mastektomie

Als Mastektomie wird die medizinische Entfernung der Brustdrüsen bezeichnet. Diese Operation wird nicht nur bei einer Geschlechtsangleichung von der Frau zum Mann angewendet, sondern auch bei bösartigen Erkrankungen der Brust, vorbeugend bei hohem familiärem Brustkrebsrisiko sowie als Reduktion einer zu großen weiblichen Brust.

Die Kosten für eine Mastektomie belaufen sich auf rund 5000 Euro. Damit die Krankenkasse die Kosten im Rahmen einer Geschlechtsangleichung übernimmt, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

So muss seit mindestens sechs Monaten vor der Brust-OP eine Hormoneinnahme erfolgen und es muss ein psychologisches Gutachten zu Indikation und Therapieverlauf vorliegen. Die Diagnose einer irreversiblen Transsexualität muss gestellt und die Geschlechtsangleichung als einzige Heilmethode empfohlen sein. Ein klinisch relevanter Leidensdruck muss bestehen und der Transsexuelle muss einen erfolgreichen Alltagstest nachweisen.

Widerspruchsschreiben bei Ablehnung einer Brustverkleinerung


Widerspruch gegen Ablehnung der Krankenkasse


Vor- und Nachname des Versicherten
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer
Versicherungsnummer

Name der Krankenkasse
Sachbearbeiter
Straße und Hausnummer
PLZ Ort

Ort, Datum

Betreff: Widerspruch gegen den Bescheid vom __.__.20__ , Aktenzeichen _____

Sehr geehrte/r Frau/Herr _______ ,

mit Ihrem Schreiben vom __.__.20__ , Aktenzeichen _____ , haben Sie meinen Antrag auf Kostenübernahme einer Brustverkleinerung bei Transsexualität abgelehnt.

Gegen Ihren oben genannten Bescheid lege ich hiermit WIDERSPRUCH ein.

Begründung:

Ihr Ablehnungsbescheid steht mit der Rechtslage nicht in Einklang.

In einem Urteil des Sozialgerichts (SG) Wiesbaden vom Januar 2012 (Az. S 1 KR 89/08) heißt es:
"Stimmt eine Krankenkasse der geschlechtsangleichenden Operation eines Transsexuellen zu, muss sie gegebenenfalls auch für die Kosten von Folgeoperationen aufkommen."

Zur Vermeidung eines zeit- und kostenaufwändigen Klageverfahrens bitte ich Sie, den Ablehnungsbescheid vom __.__.20__ aufzuheben und mir die Kostenübernahme der Brustverkleinerung zu bewilligen.

Mit freundlichen Grüßen,
_______ [handschriftliche Unterschrift]

Foto: © Karen Roach - 123RF.com

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