Grundsätzlich kommt die Krankenkasse für Kosten von Heilbehandlungen und für Krankheitskosten auf. Doch eine werdende Mutter ist keine Kranke. Dennoch muss sie regelmäßig einen Frauenarzt konsultieren um sicherzustellen, dass keine Komplikationen auftreten. Welche Kosten werden dabei von der Krankenkasse übernommen?
Wird eine Schwangerschaft durch einen Arzt festgestellt, erhält die werdende Mutter in Deutschland einen Mutterpass. In diesem wird der Verlauf der Schwangerschaft dokumentiert. Insgesamt sieht der Mutterpass zwischen zwölf und 13 Vorsorgeuntersuchungen vor. Diese werden alle von der Krankenkasse übernommen.
Während der Schwangerschaft sind im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Die Kosten für diese Untersuchungen werden von der Krankenkasse übernommen. Darüber hinaus werden Kosten für Ultraschalluntersuchungen nur von der Krankenkasse bezahlt, wenn sie medizinisch notwendig sind, zum Beispiel wenn Komplikationen auftreten. Andernfalls muss die Schwangere selbst für die Kosten zusätzlicher Ultraschalluntersuchungen aufkommen.
Treten keine Komplikationen auf bzw. wird die Pränataldiagnostik nicht vom Arzt verordnet, muss die werdende Mutter selbst für diese Kosten aufkommen.
Die Vorsorge durch Hebammen wird vollständig von den Krankenkassen übernommen. Dabei kann die Hebamme alle Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft selbst durchführen. Lediglich Ultraschalluntersuchungen können nicht von Hebammen vorgenommen werden.
Ab der 24. Schwangerschaftswoche bezahlt die Krankenkasse der Schwangeren die Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs. Allerdings bezuschussen die Kassen nicht jeden Kurs für Schwangere. Möchten die werdenden Väter ebenfalls an dem Kurs teilnehmen, müssen sie häufig selbst dafür aufkommen.
Im Regelfall sind die Schwangerschaftsgymnastikkurse selbst zu bezahlen, sofern sie privat angeboten werden.
Für alle Arzneimittel, Heilmittel wie Krankengymnastik oder Massage, die durch den Arzt aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden verschrieben werden, müssen die Krankenkassen aufkommen.
Die Krankenkassen kommen im vollen Umfang für die Kosten einer Geburt im Krankenhaus auf. Darunter fallen der Krankenhausaufenthalt (Unterkunft und Verpflegung), die Hebamme und alle medizinischen Leistungen. Sollte das Kind woanders das Licht der Welt erblicken, zahlt die Krankasse nur die Hebamme. Wünscht die Mutter, ihr Kind in einem Geburtshaus zur Welt zu bringen, muss sie in der Regel die Unterkunft und Verpflegung dort selbst bezahlen. Auch hier übernehmen die Krankenkassen nur die Kosten für die Hebamme.
Wahlleistungen sind Leistungen, die von dem Krankenhaus, in dem die Schwangere entbindet, angeboten, aber nicht von der Kasse übernommen werden. Darunter fallen zum Beispiel Familienzimmer im Krankenhaus. Auch ein Kaiserschnitt, der medizinisch nicht notwendig ist, wird nicht von der Krankenkasse übernommen. Privatpatienten müssen Wahlleistungen ebenfalls aus eigener Tasche bezahlen.
Alle in diesem Artikel gemachten Angaben sind ohne Gewähr. Es empfiehlt sich dringend, die eigene Krankenkasse zu kontaktieren und nach den Leistungen zu fragen, die übernommen werden. Möglicherweise übernimmt Ihre Krankenasse zusätzliche Leistungen, die in diesem Artikel nicht aufgeführt sind.
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