Alle Eltern von Kindern bis zu deren 18. Lebensjahr haben in Deutschland Anspruch auf Kindergeld. Allerdings bekommen sie dieses nicht automatisch, sondern müssen es beantragen. Wie das geht, erfahren Sie hier.
Anspruch auf Kindergeld haben Eltern oder Erziehungsberechtigte (zum Beispiel Adoptiv- und Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern) für Kinder, die in ihrem Haushalt leben. Weiter wird vorausgesetzt, dass die Erziehungsberechtigten in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder keinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber in der Bundesrepublik unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Der Kindergeldanspruch entsteht bereits im Geburtsmonat des Kindes und besteht uneingeschränkt bis seinem 18. Geburtstag. Volljährige Kinder über 18 können bis zu ihrem 25. Lebensjahr Kindergeld erhalten, solange Sie sich in der Ausbildung befinden. Dazu gehören Schule, Berufsausbildung und berufsbezogene Praktika. Während des Grundwehrdienstes wird kein Kindergeld gezahlt, aber die Zeit dafür darf an die Ausbildungszeit angehängt werden, so dass in diesen Fällen ggf. auch bis nach dem 25. Lebensjahr Kindergeld gezahlt wird.
Das Kindergeld muss schriftlich bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden (§ 67 Satz 1 EStG). Der Antrag ist bundesweit derselbe und kann online unter diesem Link als PDF heruntergeladen werden. Zu jedem Kind, für das Sie Kindergeld beantragen wollen, müssen Sie zusätzlich zum Antrag eine "Anlage Kind" herunterladen und ausfüllen.
Beim ersten Antrag für ein Kind muss dessen Geburtsurkunde vorgelegt werden. Bei einem Antrag für Kinder über 18 werden Nachweise über dessen Ausbildung benötigt.
Den Antrag und die Anlagen müssen Sie per Post an die für Sie zuständige Familienkasse schicken. Zuständig ist die Kasse in dem Bezirk, wo der Antragsteller wohnt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Standorte der einzelnen Dienststellen, zum Beispiel in Berlin oder Bayern, finden Sie hier.
Das Kindergeld kann auch rückwirkend beantragt werden, allerdings ist die rückwirkende Auszahlung seit dem 1. Januar 2018 auf sechs Monate begrenzt.
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig berechnet und ist nach der Anzahl der zu betreuenden Kinder gestaffelt. Seit Januar 2018 beträgt das Kindergeld jeweils 194 Euro monatlich für das erste und zweite Kind, 200 Euro für das dritte Kind sowie 225 Euro für jedes weitere Kind.
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