Für die Meldepflicht von Finanztransaktionen von und nach Deutschland gibt es verschiedene Regelungen. Diese Meldungen dienen dazu, die Zahlungsbilanz der Bundesrepublik Deutschland zu ermitteln. Es besteht keine Verbindung zum Finanzamt für eine Besteuerung dieser Gelder.
Die Meldepflicht ist nach § 11 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit §§ 67 ff. Außenwirtschaftsverordnung (AWV) geregelt.
Generell sind Finanztransaktionen aus dem Inland ins Ausland und vom Ausland nach Deutschland meldepflichtig, wenn sie höher als 12.500 Euro sind, ein wirtschaftliches Geschäft betreffen und der Empfänger oder Absender des Geldes seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Dies betrifft zum Beispiel eine Überweisung aus Österreich auf ein deutsches Konto (über 12.500 Euro), wenn das Geld aus dem Verkauf von Wertpapieren stammt. Kontoüberträge von Österreich nach Deutschland sind nicht meldepflichtig, wenn das Geld von einem privaten Sparkonto stammt.
Es ist nicht möglich, die Meldepflicht zu umgehen, indem man einen Betrag von mehr als 12.500 Euro aufgeteilt überweist. Ihre Bank kontrolliert den Zahlungsverkehr und weist Sie auf Ihre Meldepflicht hin.
Wird die Meldepflicht bei Auslands- oder SEPA-Überweisungen nicht beachtet, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar. Der § 19 AWG gibt dazu folgende Informationen:
"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig [...] eine Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt, [...] oder eine zuständige Stelle oder Behörde nicht oder nicht rechtzeitig unterrichtet".
In der Praxis kann diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Die Bundesbank beantwortet Rückfragen zum Thema Meldepflicht unter der (aus dem deutschen Festnetz) kostenfreien Meldewesen-Hotline mit der Nummer 0800-1234-111.
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