Sie planen, den Mobilfunkanbieter zu wechseln, aber möchten Ihre Handynummer behalten? Kein Problem: O2, T-Mobile und Co. sind dazu verpflichtet, diese Möglichkeit zu gewähren.
Alle Telefonanbieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, die sogenannte Portierung, die Übernahme der alten Telefonnummer beim Anbieterwechsel, zu ermöglichen. Dieser Anspruch des Kunden ergibt sich aus § 46 des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
Der Gesetzgeber stellt es sowohl dem abgebenden Unternehmen (Ihrem alten Anbieter) als auch dem annehmenden Unternehmen (Ihrem neuen Anbieter) frei, eine Gebühr für die Portierung zu verlangen. Die Höhe der Gebühr steht im Handyvertrag.
Allerdings sind die Kosten der Rufnummernmitnahme gesetzlich gedeckelt. Aktuell liegt die maximale Gebühr bei 30,72 Euro. Ihr alter Anbieter wird sehr wahrscheinlich einen Betrag ungefähr in dieser Höhe von Ihnen verlangen. Beim neuen Anbieter entfallen die Gebühren häufig. Manche Anbieter bieten sogar Bonuszahlungen an, um Kunden anzulocken. Das heißt jedoch nicht, dass Sie ebenfalls nicht zahlen müssen, wenn Sie erneut den Anbieter wechseln und Ihre Nummer mitnehmen möchten.
Im Normalfall beträgt die Frist für die Beantragung der Rufnummernmitnahme 30 Tage nach Vertragsende. Sie kann aber von Anbieter zu Anbieter und von Vertrag zu Vertrag verschieden sein. Sie können die Mitnahme der Rufnummer auch nach Kündigung des alten Vertrages und nach Beginn des neuen Vertrages nachträglich beantragen, auch wenn Sie bereits eine neue SIM-Karte mit einer neuen Nummer erhalten haben. In diesem Fall erhalten Sie noch eine neue SIM-Karte, dieses Mal mit der alten Nummer.
Laut § 46 des TKG darf die Übertragung der Rufnummer nicht länger als einen Kalendertag in Anspruch nehmen.
Die Übernahme der Handynummer ist auch möglich, wenn Ihr alter Vertrag noch nicht ausgelaufen ist. Die Kosten, zum Beispiel die Grundgebühr, für den alten Vertrag müssen Sie dann aber weiterhin zahlen. In der Praxis müssen Sie Ihrem Anbieter mitteilen, dass Sie die Nummer freigeben. Dann erhalten Sie eine neue Nummer und die alte kann auf Ihren neuen Vertrag übertragen werden.
Die Rufnummernmitnahme funktioniert nur, wenn Sie exakt dieselben Daten angeben (Name und Geburtsdatum). Achten Sie deshalb beim Ausfüllen der Formulare besonders auf Tippfehler und geben Sie Ihren Namen genauso an, wie er in Ihrem alten Vertrag steht (Zweitnamen, Sonderzeichen usw.). Hat sich Ihr Name geändert, müssen Sie vor Vertragsende den Namen in Ihrem alten Handyvertrag ändern lassen.
Dementsprechend ist es auch nicht möglich, den Namen bei der Rufnummernmitnahme zu ändern, wenn Ihr alter Handyvertrag zum Beispiel auf den Namen Ihres Vaters oder Ihrer Mutter läuft. Lassen Sie den Vertrag in diesem Fall vorher auf Ihren Namen umschreiben. Je nach Anbieter kann das einige Zeit in Anspruch nehmen.
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