Probe BahnCard 25 mit eCoupon bestellen

Die Deutsche Bahn verschenkt immer wieder bei verschiedenen Aktionen eCoupons, die Sie wiederum für den Kauf einer Einsteiger-BahnCard einlösen können. Hier erfahren Sie, wie Sie eine Probe "BahnCard für dich" mit einem eCoupon bestellen.

Was ist eine Probe BahnCard?

Die Deutsche Bahn bietet die Probe BahnCard oft zum Aktionspreis an. Für 19 Euro können Sie die Vorteile eines BahnCard-25-Abonnements für drei Monate testen. Sie bekommen damit 25 Prozent Rabatt auf die Flexpreise der Deutschen Bahn innerhalb Deutschlands und 25 Prozent Rabatt auf die Sparpreise der Deutschen Bahn innerhalb Deutschlands.

Buchung der Probe BahnCard 25 mit eCoupon

Klicken Sie auf der Startseite der Deutschen Bahn auf den Bereich BahnCard und wählen Sie das Feld Alle BahnCards aus. Hier finden Sie alle BahnCard-Angebote. Klicken Sie auf Probe BahnCard. Klicken Sie dann auf das Feld Zur Probe BahnCard 25 Bestellung.

Auf der nächsten Seite wählen Sie im Bereich Selber ausdrucken und losfahren das Feld Buchen und Ausdrucken aus. Jetzt müssen Sie verschiedene persönliche Daten sowie den Beginn der Gültigkeit angeben. Nach der Bestätigung dieser Eingaben werden Sie auf die Seite Zahlung weitergeleitet. Hier können Sie am Ende der Seite unter Weitere Services Ihren eCoupon-Code eingeben.

Sie können dann Ihre vorläufige Probe BahnCard ausdrucken.

Kündigung der Probe BahnCard 25

Die Probe BahnCard 25 ist drei Monate gültig. Wenn Sie Ihre Probe BahnCard 25 allerdings nicht rechtzeitig kündigen, bekommen Sie automatisch ein reguläres BahnCard 25-Abo. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen vor Laufzeitende.

Die Kündigung muss schriftlich an den BahnCard-Service geschickt werden. Genauere Informationen zur BahnCard-Kündigung erhalten Sie hier.

Foto: © Deutsche Bahn.

Das Dokument mit dem Titel « Probe BahnCard 25 mit eCoupon bestellen » wird auf Recht-Finanzen (www.recht-finanzen.de) unter den Bedingungen der Creative Commons-Lizenz zur Verfügung gestellt. Unter Berücksichtigung der Lizenzvereinbarungen dürfen Sie das Dokument verwenden, verändern und kopieren, wenn Sie dabei Recht-Finanzen deutlich als Urheber kennzeichnen.