Ausbildung zum pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA)

Der pharmazeutisch-technische Assistente (PTA) gilt als rechte Hand des Apothekers. Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie in der Ausbildung haben.

PTA: Berufsbild und Ausbildung

Die Aufgaben eines PTA sind vielfältig. PTA's unterstützen den Apotheker bei der Herstellung und beim Verkauf von Arzneien und bei der Beratung von Kunden. Sie können auch in Labors arbeiten, wo sie Arzneien zubereiten und Untersuchungen durchführen. Außerdem finden Sie in der pharmazeutischen Industrie, bei Krankenkassen und Gesundheitsbehörden Beschäftigungsfelder.

Für die Ausbildung braucht man einen Realschulabschluss und am besten Interesse für Chemie und Biologie. Wer schon einmal ein Praktikum in einer Apotheke gemacht hat, ist im Vorteil.

Für die Ausbildung erfolgt an einer staatlichen oder privaten Schule, die oft ebenfalls staatlich oder vom jeweiligen Apothekerverband gefördert wird. Die Kosten sind demnach unterschiedlich. Mit Material- und Prüfungskosten muss man für die zweijährige Ausbildung an einer Privatschule mit rund 5000 Euro rechnen.

In einigen Bundesländern, wie Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen (NRW), gibt es ein großes Angebot an staatlichen und privaten PTA-Berufsfachschulen. Bremen, Berlin, Hessen und Bayern zum Beispiel haben dagegen nur private PTA-Schulen. Hamburg und Brandenburg haben jeweils nur eine staatliche PTA-Schule.

An die Prüfungen schließt sich halbjähriges Praktikum an.

PTA-Ausbildungsvertrag

Im Ausbildungsvertrag sollten wichtige Eckpunkte schriftlich festgehalten werden, wie die Länge der Probezeit, die wöchentliche Ausbildungszeit, der Urlaubsanspruch und die Höhe der Ausbildungsvergütung.

Probezeit

In der Regel wird eine vierwöchige Probezeit vereinbart. In einigen Standard-Ausbildungsverträgen ist geregelt, dass man während der Probezeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen kann. Es ist jedoch empfehlenswert, eine Kündigungsfrist von wenigstens einer Woche zu vereinbaren.

Die Möglichkeit zur fristlosen einer Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in jedem Fall erhalten.

Urlaub

Der Urlaubsanspruch besteht für den praktischen Teil der Ausbildung und beträgt für jeden vollen Monat der Betriebszugehörigkeit ein Zwölftel des Jahresurlaubsanspruchs. Geht man vom tariflichen Urlaubsanspruch aus, ergibt sich die folgende Berechnung.

33 (Tage Jahresurlaub) : 12 (Monate) x 6 (Monate Praktikum) = 16,5 =  17 Werktage Urlaub

Volljährige PTA-Anwärter ohne Tarifbindung haben weniger Urlaubsanspruch.

24 (Tage Jahresurlaub) : 12 (Monate) x 6 (Monate Praktikum) = 12 Werktage Urlaub

Fehlzeiten bzw. Krankheit

Nach § 17 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für PTA's darf die praktische Ausbildung einschließlich Urlaub) nicht länger als vier Wochen unterbrochen werden. Fehlzeiten, die darüber hinaus gehen, müssen nachgeholt werden.

Gehalt fürs Praktikum

Die Vergütung richtet sich in der Regel nach dem Gehaltstarifvertrag für Apothekenmitarbeiter. Danach beträgt die tarifliche Praktikantenvergütung im Jahr 2018 monatlich 670 Euro brutto.

Ein konkreter Anspruch lässt sich allerdings nur bei beiderseitiger Tarifbindung ableiten bzw. aus dem Ausbildungsvertrag, wenn darin die tarifliche Ausbildungsvergütung vereinbart wurde.

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