Seit 2015 muss in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn pro geleisteter Arbeitsstunde gezahlt werden. Hier erfahren Sie, ob und wie dieser auch für Minijobber gilt.
Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, kurz Mindestlohngesetz (MiLoG), gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland. Geringfügig Beschäftigte, die zum Beispiel einem 450-Euro-Job nachgehen, haben grundsätzlich dieselben Rechte wie normale Arbeitnehmer, also auch Anspruch auf den Mindestlohn. Dabei gibt es auch keine Altersgrenze. So müssen zum Beispiel auch Schüler, die eine geringfügige Beschäftigung als Ferienjob annehmen, den Mindestlohn bekommen.
Das Gehalt wird bei den sogenannten Minijobbern ohne Abzüge, also brutto gleich netto, ausgezahlt. Die Sozialversicherungsbeiträge und die pauschale Steuer trägt der Arbeitgeber. Werden mehr als 450 Euro pro Monat verdient, wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Beim 450-Euro-Job ergibt sich also das Problem, dass der Beschäftigte nur eine bestimmte Stundenzahl pro Monat arbeiten darf, um die Höchstgrenze von 450 Euro pro Monat nicht zu überschreiten. Erhöht sich der Stundenlohn, zum Beispiel durch eine Erhöhung des Mindestlohns, so muss sich die Arbeitszeit entsprechend reduzieren.
Bis zum 31. Dezember 2016 betrug der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 8,50 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2017 wurde der Mindestlohn auf 8,84 angehoben. Das bedeutet: Falls ein Minijobber 2016 zum Mindestlohn beschäftigt wurde, konnte er 52 Stunden pro Monat arbeiten, um nicht mehr als 450 Euro pro Monat zu verdienen (52,94 x 8,50 Euro = 450 Euro). Seit 2017 muss er zwei Stunden pro Monat weniger arbeiten, nämlich 50,90 Stunden, um diese Grenze nicht zu überschreiten (50,90 x 8,84 Euro = 450 Euro). Bezahlte Überstunden können beim Erreichen der Grenze von 50,90 Stunden pro Monat von einem Minijobber auch nicht geleistet werden.
Der Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde gilt noch bis Ende 2018. Ein maximaler Stundenlohn für einen Minijob ist übrigens nicht festgelegt. Die Höhe der Vergütung kann frei vereinbart werden. Falls der Arbeitgeber den Mindestlohn unterschreitet, muss er mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
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