Kündigt sich Nachwuchs an, stellt sich oft die Frage: Was kann mal als werdende Eltern beantragen? Hier finden Sie eine Übersicht über Hilfen für werdende Mütter.
Die Schwangerschaftsberatungsstellen geben Ihnen genaue Informationen zu allen finanziellen Hilfen für werdende Mütter.
Verfügt die werdende Mutter über kein oder nur ein geringes Einkommen, kann Sie Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialhilfe beantragen. Ab der zwölften Schwangerschaftswoche kann sie einen Mehrbedarf und die Erstausstattung für Schwangerschaft und Baby beantragen.
Unter bestimmten Umständen können werdende Mütter eine Unterstützung für die Babyerstausstattung bei der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragen. Der Antrag muss bei der Schwangerschaftsberatungsstelle gestellt werden, zum Beispiel bei Pro Familia, Caritas, oder Diakonischem Werk oder bei den Schwangerschaftsberatungsstellen der Städte und Landkreise.
Ist eine werdende Mutter zum Zeitpunkt der Schwangerschaft in einem Angestelltenverhältnis oder in Elternzeit, kann sie das Mutterschaftsgeld bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Sie erhält dann sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes das Mutterschaftsgeld. Dies führt dazu, dass die Mutter im Mutterschutz das gleiche Nettogehalt bekommt, das sie zuvor hatte.
Beide Elternteile können für die Kinderbetreuung bis zu drei Jahre unbezahlt in [faq/5325-muster-fuer-einen-antrag-auf-elternzeit Elternzeit] gehen (§ 15 Absatz 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BEEG). Der Arbeitgeber muss mindestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich informiert werden. Der Arbeitnehmer kann entscheiden, ob er in dieser Zeit gar nicht mehr arbeiten möchte oder in Teilzeit arbeitet (bis zu 30 Stunden pro Woche). Die Elternzeit beträgt drei Jahre pro Kind und pro Elternteil.
Das Elterngeld Plus wurde im Jahr 2015 eingeführt. Wer nach der Geburt des Kindes eine Babypause einlegt, bekommt ein Elterngeld von 67 Prozent des bis dahin bezogenen Einkommens. Das Elterngeld ist auf 1.800 Euro pro Monat begrenzt.
Die Auszahlung des Elterngelds 2017 erfolgt zwölf oder 14 Monate lang, je nachdem ob der Partner auch eine Babypause von mindestens zwei Monaten einlegt oder seine Wochenarbeitszeit auf 30 Stunden reduziert. Ist diesem Fall wird das Elterngeld 14 Monate lang gezahlt, ansonsten zwölf Monate. Das Elterngeld wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt.
Das Online-Formular für den Antrag auf Kindergeld finden Sie hier. Für jedes Kind muss ein zusätzliches Formular (Anlage Kind) bei der Familienkasse eingereicht werden. Das Kindergeld 2017 beträgt 192 Euro für ein Kind, 384 Euro für zwei Kinder, 582 Euro für drei Kinder, 805 Euro für vier Kinder und 1028 Euro für fünf Kinder.
Sozialschwache Familien können zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag beantragen. Der Kinderzuschlag 2017 beträgt 170 Euro pro Monat.
Die Krankenkasse übernimmt zusätzliche Kosten zum Beispiel für Geburtsvorbereitungskurse.
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