Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter in Deutschland nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen.
Der Wohnberechtigungsschein wird auf der Grundlage von § 5 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) in Verbindung mit § 27 Absatz 3 bis 5 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) ausgestellt. Der WBS wird vom Wohnungsamt der Gemeinde ausgestellt.
Wer einen Wohnberechtigungsschein beantragen möchte, muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Der Antragsteller muss in der Bundesrepublik Deutschland einen dauerhaften Aufenthalt begründen können. Dazu muss er deutscher Staatsbürger sein oder EU-Bürger oder aus einem Drittstaat mit einer Aufenthaltsgenehmigung, die noch mindestens ein jahr gültig ist.
Der Antragsteller muss wohnungssuchend sein.
Der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen überschreiten die maßgeblichen Einkommensgrenzen nicht.
Die Einkommensgrenzen sind in jedem Bundesland unterschiedlich hoch. Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zum Beispiel stellt einen entsprechenden Rechner online zur Verfügung. Daher gilt der WBS auch immer nur für das Bundesland, wo er ausgestellt wurde.
Um einen WBS zu beantragen, mussen Sie zunächst das entsprechende Antragsformular ausfüllen und einreichen.
Sie brauchen darüber hinaus die folgenden Dokumente:
Aktuelle Meldebescheinigung
Personalausweis
Ausgefüllte Einkommenserklärung
Ggf. Geburtsurkunden der Kinder
Ggf. Nachweis über Unterhaltsleistungen
Ggf. Nachweis über Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit
Einkommensnachweise aller Personen, die in die Wohnung einziehen möchten (zum Beispiel Gehaltsabrechnungen einschließlich Nachweis über Sonderzuwendungen)
Letzter Einkommensteuerbescheid oder letzte Einkommensteuererklärung oder bei Selbständigen letzte Einnahmenüberschussrechnung
Sonstige Nachweise falls erforderlich
WBS-Antrag in Baden-Württemberg
Foto: © Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg.