Die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) bieten Ihren Kunden unter anderem Wochen- und Monatstickets im Abonnement an. Hier erfahren Sie, wie Sie ein KVB-Abo kündigen können.
Die allgemeinen Abo-Kündigungsbedinungen gelten nicht für das Schülerticket, das an den Besuch einer Schule gebunden ist, und das Jobticket, das nur vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter erworben werden kann.
Jedes andere Abo kann zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Das gilt auch während der zwölfmonatigen Erstlaufzeit. Wenn Sie das Abo vorzeitig kündigen werden Jahresrabatte aber nicht anteilig gewährt, sondern die normale Monatsgebühr wird berechnet.
In den AGB heißt es, "die Kündigung muss bis zum 10. des letztgenutzten Abonnementmonats in Textform beim Vertragsverkehrsunternehmen eingegangen sein."
Geben Sie in Ihrem Kündigungsantrag Ihre Vertragsnummer an. Diese finden Sie auf dem Schreiben, dass Ihnen zusammen mit Ihrem Chip-Ticket zugesendet wurde.
Beachten Sie außerdem, dass Sie die Chipkarte zurücksenden müssen:
"Die Trägerkarte ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des letztgenutzten Abonnementmonats dem Vertragsverkehrsunternehmen vor Ort oder auf dem Postweg vorzulegen. Eventuelle Verluste auf postalischem Weg hat der Abonnementvertragspartner zu verantworten und die entsprechenden Kosten pro Ticket in Höhe von 10,00 € zu tragen. Wird die Trägerkarte nicht entsprechend der oben genannten Fristen beim Vertragsverkehrsunternehmen eingereicht, fällt ein Betrag von 10,00 € an. "
Sie können Ihr Abo persönlich in einem Kundencenter der KVB kündigen (zum Bespiel Südstadt, Neumarkt, Ehrenfeld oder Westforum) oder per E-Mail, per Fax oder als Schreiben per Post. Online kann man das Abo nicht kündigen.
Postanschrift:
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Scheidtweilerstr. 38
50933 Köln (Braunsfeld)
Telefon: 0221-5470
Fax: 0221-5473950
E-Mail: abonnement@kvb-koeln.de
Bild: © KVB AG.