Die Lebensleistungsrente (Zuschussrente) sollte in Deutschland zum 1. Januar 2017 eingeführt werden. Damit sollten die Altersarmut bekämpft werden. Allerdings konnten sich die Koalitionspartner nicht einigen und diese Rentenreform wurde bis jetzt nicht umgesetzt. Die Regierung plant nun, die sogenannte Grundrente im Jahr 2019 einzuführen. Hier finden Sie einen Überblick über den Generationenvertrag für die Rente sowie dessen Probleme und eventuelle Lösungen, die die geplante Grundrente bereitstellt.
In manchen Fällen ist es möglich, dass die Rente nicht ausreichend ist, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Dies kann zum Beispiel Personen betreffen, die nicht oder nur in Teilzeit gearbeitet haben.
In solchen Fällen erhalten Rentner derzeit die Grundsicherung im Alter, die die Ausgaben für Miete, Heizung und Krankenversicherung deckt. Um die Grundsicherung zu berechnen, werden die gesetzliche Rente und das bestehende Vermögen berücksichtigt.
Es gelten Freibeträge für Rentenzahlungen aus einer privaten Altersvorsorge, die gesetzlich gefördert sein muss, und ein allgemeiner Freibetrag von 5.000 Euro.
Die Höhe der Grundrente, die voraussichtlich 2019 eingeführt wird, soll zehn Prozent über dem regionalen Grundsicherungsbedarf liegen, was im Durchschnitt einer Rentenzahlung von rund 880 Euro entspricht.
Die Voraussetzungen für die Grundrente sind noch nicht genau gesetzlich ausformuliert und können sich bis zur Umsetzung noch ändern. In den letzen Verhandlungen wurden folgende Bedingungen diskutiert:
Um Anspruch auf die Grundrente zu haben, müssen Verbraucher mindestens 35 Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Dabei werden Zeiten angerechnet, in denen eine Auszeit für Kindererziehung oder für die Pflege von Angehörigen genommen wurde. Der Anspruch des Rentners wird im Rahmen einer Bedürftigkeitsprüfung genauer abgewogen.
Frühere Vorschläge sahen zudem die Verpflichtung vor, eine private Rentenversicherung abgeschlossen zu haben, um Anspruch auf die Grundrente zu haben.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob sich eine private Rentenversicherung lohnt und wie viele Rücklagen man für die Rente braucht. Eine private Vorsorge lohnt sich auf jeden Fall, da die gesetzliche Grundrente nicht ausreicht, um im Alter nicht in Armut zu leben. Außerdem funktioniert die private Rentenversicherung gemeinsam mit der Grundrente, da Freibeträge für private Rentenzahlungen existieren.
Die Grundrente ermöglicht Rentenzahlungen an Rentner mit einem geringen Einkommen, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Voraussetzung von 35 Beitragsjahren schließt einen Teil der Beitragzahler vom Bezug der Rentenzahlung aus. Nach Zahlen des Paritätischen Gesamtverbands werden demnach nur rund 20 Prozent der armen Menschen Anspruch auf die Grundrente haben. Zudem wird kritisiert, dass die Höhe der Rente zu knapp bemessen ist, um Altersarmut erfolgreich zu bekämpfen.
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