Kostenlose Vorlage für einen Abtretungsvertrag

Mit Abtretungsvertrag wird ein Vertrag bezeichnet, mit dem eine Forderung an einen Schuldner von einem Gläubiger auf einen anderen Gläubiger übertragen werden kann. Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen (§ 398 BGB).

Was ist bei einer Abtretungserklärung zu beachten?

Die Zustimmung des Schuldners zur Abtretung ist nicht erforderlich. Der Schuldner braucht von der Abtretung auch nicht informiert sein.

Ein Abtretungsvertrag bedarf keiner besonderen Form, muss aber neben Ort und Datum sowie Unterschriften der Vertragspartner die folgenden Daten beinhalten:

Abtretender (Zedent)

Abtretungsempfänger (Zessionar)

Die Forderung muss genauestens bezeichnet werden.

Muster für einen Abtretungsvertrag

Ein Abtretungsvertrag könnte folgendermaßen aussehen:


ABTRETUNGSVERTRAG

ZWISCHEN
_________ _________ [Vor- und Nachname des Abtretenden]

Geb. am __.__.____ in ________
Staatsangehörigkeit: ________
Pass-/Personalausweisnummer: _________
Gültigkeitsdatum: __.__.20__
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer

als Forderungsinhaber und Forderungsabtretender
– nachfolgend ZEDENT genannt –

UND
_________ _________ [Vor- und Nachname des Abtretungsempfängers]

Geb. am __.__.____ in ________
Staatsangehörigkeit: ________
Pass-/Personalausweisnummer: _________
Gültigkeitsdatum: __.__.20__
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer

als künftiger Forderungsinhaber und Empfänger der Abtretung
– nachfolgend ZESSIONAR genannt –

WIRD HIERMIR DIE FOLGENDE ABTRETUNG VORGENOMMEN:

1. Der Zedent hat eine Forderung gegen _________ _________ [Vor- und Nachname des Schuldners], wohnhaft in _________, in Höhe von _________ Euro zuzüglich __ % Zinsen pro _____ seit dem __.__.____ . Die Forderung wird dokumentiert durch _________ [Dokument angeben].
2. Der ZEDENT tritt diese Forderung hiermit an den ZESSIONAR ab.
3. Der ZESSIONAR nimmt die Abtretung hiermit an.
4. Der ZESSIONAR darf die Abtretung dem Schuldner sofort schriftlich anzeigen.
5. Der ZEDENT haftet für den Bestand der abgetretenen Forderung.
Er ist verfügungsberechtigt und garantiert, dass Rechte Dritter an der Forderung nicht bestehen und dass der Schuldner die Abtretbarkeit gemäß § 399 BGB nicht ausgeschlossen hat.
6. Der ZEDENT hat die Forderung nicht bereits an Dritte abgetreten.
7. Darüber hinaus schließt der ZEDENT jegliche Haftungsansprüche aus, insbesondere steht er nicht für die Durchsetzbarkeit der Forderung ein.

_________ [Ort], am __.__.20__

_________ [handschriftliche Unterschrift Zedent]
[Vor- und Nachname in Druckbuchstaben]

_________ [handschriftliche Unterschrift Zessionar]
[Vor- und Nachname in Druckbuchstaben]

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