Will ein Elternteil eine bereits beantragte Elternzeit verlängern, gibt es Einiges zu beachten. Hier finden Sie Informationen dazu und ein kostenloses Muster für Ihren Antrag.
Zuerst müssen die Grundvoraussetzungen für den Anspruch auf Elternzeit erfüllt werden. Eltern haben laut § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) grundsätzlich Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, um sich bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres um ihr Kind zu kümmern. Dabei findet die Zeit der Mutterschutzfrist Anrechnung.
Bis zu zwölf Monate der Elternzeit können auf eine spätere Zeit übertragen, aber nur bis zur Vollendung des achten Lebensjahres. Während der Elternzeit darf ein Arbeitnehmer keiner Beschäftigung von mehr als 30 Wochenstunden nachgehen.
Die Inanspruchnahme der Elternzeit ist gemäß § 16 BEEG spätestens sieben Wochen vor deren Beginn schriftlich zu beantragen, das heißt spätestens in der ersten Woche nach der Geburt des Kindes, wenn die Elternzeit direkt im Anschluss an die Mutterschutzfrist genommen werden soll.
In diesem Zusammenhang gilt zu beachten, dass durch den Antrag auf Elternzeit der Zeitraum verbindlich festgelegt wird.
Eine anschließende Verlängerung fristoder vorzeitige Beendigung ist danach nur noch mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich (§ 16 Absatz 3 BEEG). Das ist auch der Fall, wenn ein Anteil der Elternzeit auf eine spätere Zeit übertragen wird.
Ausnahmsweise kann nur nach der Geburt eines weiteren Kindes die erste Elternzeit vorzeitig beendet werden und die Restzeit an das Ende der zweiten Elternzeit angehängt werden. Der Arbeitgeber kann in diesem Fall nur aus dringlichen betrieblichen Gründen ablehnen.
Hat ein Elternteil die Elternzeit zunächst für zwei Jahre beantragt und möchte sie direkt im Anschluss um ein weiteres Jahr auf insgesamt drei Jahre verlängern, muss der Arbeitgeber ebenfalls nicht gesondert zustimmen. Es reicht, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber unter Einhaltung der Frist von sieben Wochen zum Ende der schon beantragten Elternzeit informiert. Der Arbeitgeber kann die Verlängerung in diesem Fall also nicht ablehnen und dem Arbeitnehmer auch nicht kündigen, da während der Elternzeit ein Sonderkündigungsschutz gilt.
So könnten Sie Ihren Antrag auf Verlängerung der Elternzeit formulieren:
Vor- und Nachname des Arbeitnehmers
Abteilung, Position
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer
Firma
Ansprechpartner
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
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Betreff: Antrag auf Verlängerung der Elternzeit
Sehr geehrte/r Frau/Herr ______ ,
hiermit beantrage ich die Verlängerung der Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes nach zwei Jahren um ein weiteres Jahr auf insgesamt drei Jahre. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist von sieben Wochen wird die Verlängerung meiner Elternzeit ab dem __.__.20__wirksam.
Nach einer weiteren 12-monatigen Auszeit stehe ich Ihnen dann ab dem __.__.20__ wieder voll zur Verfügung.
Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Elternzeitverlängerung zukommen. Bei Rückfragen können Sie mich gern unter der oben genannten Telefonnummer kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen,
_______ [handschriftliche Unterschrift]
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