Was sind A- und B-Verstöße für Fahranfänger?

In A- und B-Verstöße werden Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten für junge Autofahrer in der Probezeit unterteilt. Hier finden Sie eine nicht vollständige Liste. Alle Verstöße sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und im Straßenverkehrsgesetz (StVG) nachzulesen.

Was sind A-Verstöße?

Ein A-Verstoß ist ein schwerer Verstoß gegen die Straßenverkehrsregeln. Zu den A-Verstößen gehören unter anderem:

Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h (innerorts oder außerorts)
Verstoß gegen die Null-Promillegrenze
Rotlichtmissachtung
Fahren unter Alkoholeinfluss
Überholen im Überholverbot
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
Benutzung des Seitenstreifens zum Zweck des schnelleren Vorankommens
Nötigung
Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen
Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
Zu dichtes Auffahren
"Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße sowie Wenden und Rückwärtsfahren (das gilt auch für die Zu- und Abfahrten)

Was sind B-Verstöße?

Ein B-Verstoß ist ein leichter Verstoß gegen die Straßenverkehrsregeln. Hier sind einige Beispiele für B-Verstöße:

Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
Erlöschen der Betriebserlaubnis
Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
Gefährdung oder Behinderung von Personen an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
Kennzeichenmissbrauch
Ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährdung anderer
Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Überziehung des Termins zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als acht Monate
Fahren mit abgefahrenen Reifen
Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
Benutzung eines Handys am Steuer bei laufendem Motor

Konsequenzen bei Verstößen

Bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen in der Probezeit verlängert sich diese auf vier Jahre und ein Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger (ASF) wird angeordnet.

Bei zwei A-Verstößen oder vier B-Verstößen in der Probezeit oder in der verlängerten Probezeit gibt es eine schriftliche Verwarnung und eine Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung, die allerdings freiwillig ist.

Drei A-Verstöße oder sechs B-Verstöße in der Probezeit oder in der verlängerten Probezeit führen zum Entzug des Führerscheins.

Übrigens: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h innerorts und mehr als 40 km/h außerorts gibt es sowohl in der Probezeit als auch mit normal gültigem Führerschein neben einem Bußgeld auch einen Monat Fahrverbot.

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