Der deutsche Pass ist überall auf der Welt gerne gesehen: In 161 Länder dürfen deutsche Staatsbürger ohne Visum einreisen (Stand 2018). Aber wie sieht es mit dem deutschen Führerschein aus? Hier erhalten Sie einen Überblick, in welchen Ländern der Welt Sie mit der deutschen Fahrerlaubnis fahren können.
Gemäß der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG müssen sämtliche bisher geltende Führerschein-Dokumente in den Staaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gegenseitig anerkannt werden. Gültige deutsche Führerscheine, auch die der ehemaligen DDR, reichen also in den folgenden Ländern zum Führen eines Kraftfahrzeugs aus.
EU-Staaten:
Belgien
Bulgarien
Dänemark
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
Kroatien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechien
Ungarn
Zypern
EWR-Staaten:
Großbritannien
Norwegen
Island
Liechtenstein
Der deutsche Führerschein gilt außerdem im Staatsgebiet der EU-Beitrittskandidaten Serbien und Türkei sowie in Bosnien, Herzegowina und der Schweiz.
In diesen europäischen Ländern wird ein internationaler Führerschein empfohlen:
Albanien
Moldawien
Russland
Ukraine
Weißrussland
In Saudi-Arabien darf mit einem deutschen Führerschein gefahren werden, allerdings galt das bisher nur für Männer. Ab Juni 2018 dürfen erstmals auch Frauen in Saudi-Arabien hinters Lenkrad.
In den folgenden Ländern außerhalb Europas ist es empfehlenswert, neben dem deutschen auch einen internationalen Führerschein mitzuführen.
Australien
Bolivien: Der Internationale Führerschein muss vor Ort von der zuständigen Behörde abgestempelt werden.
Brasilien: Bei längerem Aufenthalt muss ein zeitlich begrenzter Führerschein in Brasilien ausgestellt werden.
China: In der Regel muss noch zusätzlich eine Fahrprüfung abgelegt werden)
Indonesien: Nur auf Bali darf man selbst fahren, sonst muss ein Auto mit Chauffeur gemietet werden.
Japan: Es wird ein beglaubigte Übersetzung des deutschen Führerscheins verlangt, die zusammen mit dem Touristenvisum drei Monate gültig ist. Die Übersetzung kann nur durch die deutsche Botschaft in Tokio oder von den jeweiligen deutschen Auslandsvertretungen in Japan ausgestellt werden. Die Gebühren betragen 3000 Yen (rund 21 Euro) und sind in der Landeswährung zu entrichten.
Kanada
Katar: Der internationale Führerschein gilt nur sieben Tage lang. Danach muss man sich eine sogenannte Temporary Visitor's Driving Licence ausstellen lassen.
Kenia: Man darf mit dem deutschen Führerschein drei Monate fahren. Dafür ist eine Anmeldung bei der Polizei erforderlich.
Marokko
Mauritius
Mexiko: Der deutsche Führerschein reicht rein rechtlich aus. Man sollte trotzdem den internationalen dabei haben.
Neuseeland
USA
Vereinigte Arabische Emirate: Mindestalter ist hier 21 Jahre und man benötigt eine Temporary Visitor's Driving Licence.
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