Die Online-Partnervermittlung Parwise wirbt damit, wissenschaftlich fundierte Partnervorschläge zu vermitteln. Doch für manch einen erweist sich das Portal als Abofalle. Hier erfahren Sie, was Sie tun können, wenn Sie mit dem Anbieter nicht mehr zufrieden sind.
Wenn Sie Ihre kostenlose Mitgliedschaft bei Parwise kündigen möchten, können Sie dies über Ihr Profil tun. Loggen Sie sich ein, gehen Sie zum Punkt Benutzerkonto > Meine Mitgliedschaft und dann zum Punkt Informationen zu meinem Profil. Hier können Sie Ihr Parwise-Konto löschen und so die kostenlose Mitgliedschaft beenden.
Für kostenpflichtige Mitgliedschaften von weniger als drei Monaten Vertragslaufzeit gilt eine Kündigungsfrist von einer Woche vor Ablauf der Laufzeit. Bei längeren Verträgen beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.
Laut AGB von Parwise kann die Kündigung nur schriftlich erfolgen. Rechtens ist das aber nicht, da ein Gericht bereits in einem anderen Fall geurteilt hat, dass ein online abgeschlossener Vertrag auch online kündbar sein muss. Dennoch ist der Postweg oder ein Fax der sicherste Weg und daher zu bevorzugen. Nötige Angaben in der Kündigung sind Ihre E-Mail-Adresse und Chiffre (Kundennummer), die Sie Ihrem Profil auf der Seite von Parwise entnehmen können.
Wenn Sie Ihre kostenpflichtige Mitgliedschaft gekündigt haben, besteht Ihre kostenlose Mitgliedschaft weiter, bis Sie Ihren Account auf der Plattform gelöscht haben.
Postanschrift:
Frontline Digital GmbH
Friedrichstraße 88
10117 Berlin
Fax: 030-609 851777
Wenn Sie Post von Firmen wie Jedermann Inkasso (Ideo Labs GmbH) bekommen, sind Sie vermutlich in eine Abofalle getappt. Das Problem ist in den meisten Fällen das Kleingedruckte beim Abschluss eines Probe-Abos, das anschließend automatisch in eine teure Voll-Mitgliedschaft umgewandelt wird. Wenn Sie den Vertrag vor weniger als 14 Tagen abgeschlossen haben, können Sie ihn noch widerrufen.
Andernfalls sollten Sie schleunigst kündigen, denn es gilt die dreimonatige Kündigungsfrist. Wenn Sie die automatisch abgeschlossene Voll-Mitgliedschaft fristgerecht ordentlich kündigen, sollten Sie danach zumindest keine weiteren Rechnungen erhalten. Um Ihr Geld zurückzubekommen, können Sie die Belastung Ihres Kontos oder Ihrer Kreditkarte rückgängig machen und sich im Kündigungsschreiben auf § 305c Abs. 1 BGB (überraschende Klausel in den AGB) beziehen.
Allerdings scheint Parwise kein Interesse an einer gerichtlichen Ausfechtung und Klärung dieser Angelegenheit zu haben, denn es liegt bisher kein Urteil vor, auf das Sie sich beziehen könnten. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt oder den Verbraucherschutz.
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