Mit dem Berlinpass können Einwohner Berlins die Leistungen verschiedener städtischer oder stadtnaher Einrichtungen des sozialen und kulturellen Lebens zu ermäßigten Preisen in Anspruch nehmen. Hier finden Sie einen Überblick über die Bedingungen und Leistungen.
Der Berlinpass kann unter bestimmten Voraussetzungen beim Bürgeramt beantragt werden. Er gilt nur für Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben, also nicht für Touristen. Der Berlinpass kann nur beantragt werden, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen: Sozialhilfe, Hartz IV, Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder für Rentner, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, Opferrenten oder NS-Ausgleichsrenten. Der Bezug von Arbeitslosengeld 1 reicht nicht aus, um den Berlinpass beantragen zu können.
Mit dem Berlinpass können Sie in verschiedenen Bereichen Kosten sparen, zum Beispiel im öffentlichen Nahverkehr (BVG, S-Bahn, DB Regio), in Theatern, Opernhäusern und der Philharmonie. Auch der Eintritt für Schwimmbäder, Kunsteisbahnen, den Zoo Berlin oder den Botanischen Garten ist ermäßigt. Zudem ist die Mitgliedschaft in Sportvereinen, Volkshochschulen, Musikschulen oder Bibliotheken günstiger.
Den Berlinpass bekommen Sie in den Bürgerämtern kostenlos. Sie müssen nur Ihren Hauptwohnsitz in Berlin nachweisen und den Bescheid über Ihre Sozialleistungen sowie ein Ausweisdokument vorlegen. Sie brauchen zudem ein Passbild.
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