Köln ist die Stadt mit den meisten Einwohnern in Nordrhein-Westfalen. Viele der mehr als eine Million Einwohner besitzen den Köln-Pass und erhalten somit eine Reihe von Vergünstigungen. Unter anderem können Sie zu deutlich reduzierten Preisen mit den öffentliche Verkehrsmitteln der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) fahren. Ob Sie die Voraussetzungen für einen Köln-Pass erfüllen und wie Sie ihn beantragen, erfahren Sie hier.
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie den Köln-Pass, ohne einen Antrag stellen zu müssen. Dies ist der Fall, wenn Sie laufende Leistungen der Sozialhilfe, also Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen. Ebenso wird Ihnen der Köln-Pass automatisch zugeschickt, wenn Sie eine Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung oder laufende Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe beziehen. Schließlich berechtigen auch laufende Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz zum Erhalt des Köln-Passes ohne Antrag.
Manche Kölner sind ebenfalls dazu berechtigt, einen Köln-Pass zu erhalten, müssen diesen aber zunächst beantragen. Dazu gehören Personen, die laufende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Wohngeld erhalten. Wohnen Sie im Alten- oder Pflegeheim oder in einer stationären Einrichtung der Eingliederungshilfe, sind Sie ebenfalls berechtigt, den Köln-Pass zu erhalten. Außerdem können auch Personen, die Leistungen im Rahmen der Frühförderung für ihr Kind oder den Kinderzuschlag von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit erhalten, den Köln-Pass beantragen.
Eine weitere Voraussetzung für den Köln-Pass richtet sich danach, wie viel Sie verdienen. Das Erwerbs- oder Renteneinkommen darf maximal 30 Prozent über der Sozialhilfe oder dem Arbeitslosengeld II (Hartz IV) liegen. Die Stadt Köln empfiehlt allerdings, auch dann einen Antrag für den Köln-Pass zu stellen, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie tatsächlich die Voraussetzungen erfüllen bzw. unter der Einkommensgrenze liegen.
Grundsätzlich gilt, dass Sie nachweisen müssen, dass Sie eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Dies können Sie zum Beispiel tun, indem Sie den Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, den Wohngeldbescheid, den Bescheid über den Bezug des Kinderzuschlags oder den Bescheid über den Bezug eines Barbetrags vorlegen. Weitere Nachweismöglichkeiten sind die Einkommenssteuerunterlagen und Nachweise über Einkünfte und monatlichen Belastungen (zum Beispiel Kindergeld), der Schwerbehindertenausweis mit Merkmal G, der Nachweis über Erwerbsunfähigkeit oder der Nachweis über eine Schwangerschaft (Mutterpass).
Den Antrag für den Köln-Pass können Sie entweder online ausfüllen oder während der Öffnungszeiten bei Stadt Köln am Ottmar-Pohl-Platz 1 persönlich einreichen.
Der Köln-Pass wird für die Dauer von zwölf Monaten ausgestellt. Grundsätzlich sollten Sie den Antrag auf Verlängerung etwa acht bis zehn Wochen vor Ablauf des aktuellen Köln-Passes stellen, um sicherzustellen, dass Sie den neuen Köln-Pass rechtzeitig erhalten.
Foto: © Stadt Köln.