Die Grundsicherung in Deutschland ist eine aus Steuern finanzierte Sozialleistung, die die Sozialhilfe (nach dem Sozialgesetzbuch XII) oder die Grundsicherung für Arbeitssuchende (nach dem SGB II) enthält. Was gibt es bei der Beantragung der Grundsicherung zu beachten?
Für die Grundsicherung ist das Amt für Soziales Ihres Wohnsitzes zuständig. In Berlin sind die Bezirksämter zuständig.
Zunächst müssen Sie das Antragsformular auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII ausfüllen. Die folgenden Dokumente sind für die Beantragung der Grundsicherung nötig:
Personalausweis, Reisepass oder Meldebestätigung
Nachweise der dauerhaften vollen Erwerbsminderung
Einkommensnachweise
Vermögensnachweise
Kontoauszüge
Mietvertrag oder Mietänderungsschreiben
Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung
Die folgenden Formulare werden vom Sozialamt Berlin zur Verfügung gestellt:
Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
Merkblatt zum Antrag auf Grundsicherung
Zusatzblatt zum Antrag auf Leistungen der Grundsicherung
Anlage 2 für Ausländerinnen und Ausländer/Asylbewerberinnen und Asylbewerber
Anlage 4 zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
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