Deutsche Steuerzahler haben bald mehr Zeit, um ihre jährliche Steuererklärung abzugeben. Ab wann die neue Frist gilt und welche weiteren Änderungen es im Steuerrecht gibt, erfahren Sie im Folgenden.
Bisher mussten steuerpflichtige Deutsche ihre jährliche Erklärung zur Einkommensteuer bis spätestens 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt abgeben. Ab dem Steuerjahr 2018 haben sie dafür zwei Monate mehr Zeit. Das bedeutet, die Frist für die Steuererklärung für das Jahr 2018 ist der 31. Juli 2019.
Wenn ein Steuerberater Ihre Steuererklärung erstellt, dann hat dieser sogar bis zum 28. bzw. 29. Februar des übernächsten Jahres Zeit. Für die Steuererklärung 2018 heißt das, sie muss er am 29. Februar 2020 beim Finanzamt eingehen.
Zu viel Zeit lassen, sollte man sich nun mit der Steuererklärung aber nicht lassen, denn das Finanzamt verhängt ab 2018 den Verspätungszuschlag auch dann, wenn die Steuer 0 Euro beträgt (Nullfestsetzung) oder wenn es sogar zu einer Steuererstattung kommt.
Ab Januar 2018 muss der Steuerpflichtige seiner Steuererklärung keine Belege mehr beifügen. Er muss sie allerdings weiterhin aufbewahren und dem Finanzamt vorzeigen, falls dieses sie anfordert. Freiwillig können Belege weiterhin direkt mit der Erklärung eingereicht werden, etwa wenn eine Nachfrage des Finanzamts vorauszusehen ist.
Zu den Steueränderungen 2018 gehört auch eine weitere Automatisierung des Verfahrens. Die meisten Steuererklärungen sollen ab 2018 automatisch bearbeitet, verschickt und korrigiert werden. Einzelne auffällige Erklärungen sowie zufällig ausgewählte Fälle sollen von den Mitarbeitern der Finanzämter aber manuell nachgeprüft werden.
Der Steuerpflichtige kann seinerseits künftig auch Belege und Erläuterungen zur Steuererklärung elektronisch ans Finanzamt übermitteln sowie Belege einsehen, die von Dritten über ihn ans Finanzamt übermittelt wurden, zum Beispiel von Arbeitgebern, Rentenversicherungsträgern, Krankenversicherungen und Banken. Die Steuererklärung selbst kann nach wie vor über das kostenlose Programm ElsterFormular erstellt und online übermittelt werden. Wenn Sie ein bestimmtes Formular suchen, finden Sie es ebenfalls online auf der Seite der Bundesfinanzverwaltung.
Außerdem können änderung des Steuerbescheide künftig auch nachträglich geändert werden, wenn sich Schreib- oder Rechenfehler eingeschlichen haben.
Die Steuerlast wird auch 2018 wieder gemildert bzw. inflationsbereinigt, indem der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das monatliche Kindergeld und der Kinderzuschlag angehoben werden.
Arbeitnehmer, denen Lohnsteuer abgezogen wird, bleibt 2018 wohl auch deshalb etwas mehr Geld in der Tasche, weil der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt, und zwar um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent.
Die Steueränderungen 2018 wirken sich auf Bezieher hoher Einkommen allerdings nachteilig aus: Sie zahlen mehr durch die steigeneden Beitragsbemessungsgrenzen.
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