Hier erfahren Sie, wer eine Einkommensteuer- oder Lohnsteuererklärung abgeben muss und welche Fristen dafür gelten. Außerdem finden Sie eine Liste mit den auszufüllenden Formularen.
Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2016 endet am 31. Mai 2017. Wer die Einkommensteuererklärung mit Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins erstellen lässt, kann sie bis zum 31. Dezember 2017 einreichen.
Selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Abhängig beschäftige Arbeitnehmer müssen sie nur dann abgeben, wenn sie Nebeneinkünfte hatten. Arbeitnehmer können außerdem eine zusätzliche Lohnsteuererklärung abgeben, um Ausgaben geltend zu machen, die ihnen eine Steuerrückzahlung ermöglicht.
Sämtliche Formulare für die Einkommensteuererklärung zum direkten Ausfüllen am Bildschirm finden Sie im Formularcenter des Bundesministeriums für Finanzen.
Hier die Formulare für Arbeitnehmer zum direkten Herunterladen:
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2016
Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2016
Erklärung zum dauernden Getrenntleben
Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft
Merkblatt 2016 zur Steuerklassenwahl von Arbeitnehmer-Ehegatten
Antrag auf Steuerklassenwechsel für Eheleute
ELStAM-Änderung Lohnsteuerabzugsmerkmale
Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
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