Bei Bewerbungen, vor allem im öffentlichen Dienst, wird oft ein erweitertes Führungszeugnis verlangt. Was das ist und wie man es beantragt, erfahren Sie hier.
Das erweiterte Führungszeugnis, auch Strafregisterbescheinigung oder Strafregisterauszug genannt, gibt es seit 1. Mai 2010 zusätzlich zum einfachen polizeilichen Führungszeugnis. Das Führungszeugnis ist eine behördliche Bescheinigung über bisher registrierte Vorstrafen einer Person.
Dabei unterscheiden sich das einfache und das erweiterte Führungszeugnis im Inhalt: Das erweiterte Führungszeugnis enhält alle Delikte der Person, die im Bundeszentralregister gespeichert sind, auch Delikte im niedrigen Strafbereich, die im einfachen Führungszeugnis fehlen. Mit niedriger Strafbereich sind Verurteilungen unter 90 Tagessätzen Geldstrafe und unter drei Monaten Freiheitsstrafe gemeint.
Das erweiterte Führungszeugnis ist vor allem für Berufe wichtig, die Umgang mit Minderjährigen erfordern. Dazu gehören Erzieher, Lehrer, Schulbusfahrer, Sporttrainer und Bademeister.
Der Hintergrund ist, dass vor allem Minderjährige keinen Personen ausgesetzt werden sollen, die ihre seelische und körperliche Integrität gefährden könnten. Gerade solche Delikte, wie Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Misshandlung von Schutzbefohlenen, Zuhälterei, exhibitionistische Handlungen oder Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie, werden von den Gerichten aber in der Regel mit niedrigeren Strafen geahndet, so dass sie im einfachen Führungszeugnis nicht ersichtlich sind.
Den Antrag für ein erweitertes Führungszeugnis kann man bei der Meldebehörde seiner Gemeinde (Bürgerbüro oder in Berlin Bürgeramt) stellen. Dort erhält man einen entsprechenden Vordruck zum Ausfüllen. Einfacher geht es online direkt auf der Webseite des Bundesamts für Justiz.
Bei der Antragstellung ist die Angabe des Verwendungszwecks erforderlich ist. Das Zeugnis für private Zwecke wird vom Bundesamt für Justiz mit der Post an den Antragsteller geschickt. Ein Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an die Behörde geschickt, dafür sind deren Anschrift und das Aktenzeichen anzugeben.
Wird ein erweiteres Führungszeugnis beantragt, ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die dieses verlangt und die bestätigt, dass die gesetzlichen Vorraussetzungen dafür vorliegen.
Die Kosten für ein deutsches Führungszeugnis belaufen sich auf 13 Euro. Zur Dauer der Gültigkeit eines Führungszeugnisses gibt es keine Regelung, da es jeweils nur zum Zeitpunkt der Erstellung aktuell ist und die Einträge über Straftaten sich danach jederzeit ändern können. Normalerweise sollte das Führungszeugnis bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein.
Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses bei der Gemeinde muss man die folgenden Dokumente vorlegen: gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers bzw. des Einrichtungsträgers auf Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses und im Fall eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde zusätzlich die Anschrift der Behörde und das dortige Aktenzeichen bzw. den Verwendungszweck.
Will man den Antrag über das Onlineportal des Bundesamts für Justiz stellen, so braucht man den neuen elektronische Personalausweis oder den elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, das Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokuments, die AusweisApp2 und ggf. ein digitales Erfassungsgerät wie Scanner oder Digitalkamera, um Nachweise hochladen zu können.
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