Wenn Sie Ihren ausländischen Ehepartner nach Deutschland nachholen möchten, brauchen Sie zur Beantragung eines Visums unter anderem eine formlose Einladung. Hier finden Sie ein Muster für einen solchen Antrag auf Familiennachzug mit Kostenübernahme.
Wenn seine Familienmitglieder im nichteuropäischen Ausland leben, kann ein deutscher Bürger oder ein in Deutschland lebender Ausländer einen formlosen Antrag auf Familiennachzug stellen und so zum Beispiel seiner Ehefrau und seinen Kindern ein Visum verschaffen. Dies gilt zum Beispiel für Deutsche, die einen Bürger mit ausländischer Staatsangehörigkeit geheiratet haben, aber auch für in Deutschland lebende Flüchtlinge.
Mit der Unterschrift unter eine Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der in Deutschland lebende Angehörige für maximal fünf Jahre die Kosten für den Lebensunterhalt und die Miete des nachkommenden Angehörigen zu übernehmen.
Die Unterschrift unter die Verpflichtungserklärung wird im Beisein des Sachbearbeiters der Ausländerbehörde geleistet. Bereits unterschriebene Verpflichtungserklärungen sind ungültig.
So können Sie Ihren Antrag auf Familiennachzug formulieren.
Vor- und Nachname des Gastgebers
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer
Anschrift der zuständigen Ausländerbehörde
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Betreff: Antrag auf Familienzusammenführung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit verpflichte ich, _____ _______ [Vor-und Nachname des Gastgebers], geboren am __.__.____ in _______ , _______ Staatsbürger, Träger des Reisepasses mit der Nummer _______ , wohnhaft in _______ , mich, für meinen Gast die Kosten für Lebensunterhalt, Unterbringung sowie eventuelle Kosten, die bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht nach Ablauf des Visums entstehen, zu übernehmen.
Diese Kostenübernahmeerklärung gilt für _____ _______ [Vor-und Nachname des Gastes], geboren am __.__.____ in _______ , _______ Staatsbürger, Träger des Reisepasses mit der Nummer _______ , wohnhaft in _______ und Ehepartner des Gastgebers.
Ich weiß, dass die Abgabe von Unterlagen freiwillig erfolgt und dass die Abgabe von unrichtigen oder unvollständigen Angaben mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft wird (§ 95 Absatz 2 AufenthG).
Mit freundlichen Grüßen,
_______ [handschriftliche Unterschrift]
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