ich wohne zur miete.
da ich finanziell etwas zu kämpfen habe, freue ich mich immer, wenn ich ein bisschen geld nach der betriebskostenabrechnung zurückbekomme.
ich warte nun schon seit mehreren monaten auf die abrechnung, mein vermieter sagt, er hätte noch zeit damit.
welche fristen gibt es eigentlich in diesem zusammenhang?
Gemäß § 556 Absatz 3 BGB ist die Betriebskostenabrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes mitzuteilen. Nach Ablauf dieser 12-monatigen Abrechnungsfrist kann der Vermieter von seinem Mieter grundsätzlich keine Nachzahlung mehr verlangen.