meine Frau und ich befinden uns im Scheidungsprozess
dabei soll ich eine sogenannte "bedarfsaufstellung" machen. also soll ich meinen monatlichen regelbedarf zusammenstellen und offen preisgeben. das möchte ich aber unter gar keinen umständen. das geht niemanden etwas an
wie umgehe ich das elegant?
wenn der Richter dies verlangt, dann sollten Sie eine solche Aufstellung machen. Das stellt Sie sonst zum einen in ein schlechtes Licht und zum anderen haben Sie dann folgenden Nachteil: Ihr Verbrauch wird ganz einfsch geschätzt werden
das vorteilhafteste und zugleich sachdienlichste wäre wohl die Aufstellung einfach zu machen!